Der dbb beamtenbund und tarifunion hat Verfassungsbeschwerde gegen das seit 10. Juli 2015 geltende Gesetz zur Tarifeinheit (TEG) eingelegt.
„Wir sind absolut sicher, dass die Karlsruher Richter dem Tarifeinheitsspuk in einem Jahr ein Ende bereitet haben werden“, sagte dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 17. November 2015 in Berlin.
Russ betonte, für das Gesetz gebe es keine praktische Notwendigkeit, es habe zudem auch schwere juristische Schwachstellen. Erst vergangene Woche hätten die Wirtschaftsweisen darauf hingewiesen, dass das Gesetz einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in den Wettbewerb zwischen Arbeitnehmervertretungen darstelle. Da man mittlerweile diesen Eingriff an manchen Tariftischen ganz praktisch zu spüren bekomme, so Russ, habe der dbb seine Verfassungsbeschwerde in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler konkretisiert und nun nach Karlsruhe geschickt.