Am 1. Januar 2016 tritt die Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung (PostBATZV) in Kraft.
Damit ist es gelungen, die Ende 2011 vereinbarte Altersteilzeitregelung für Arbeitnehmer möglichst wirkungsgleich auch auf aktive Beamte zu übertragen.
Für Beamte, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, gibt es einiges zu beachten. Aus diesem Grund hat die DPVKOM zu diesem Thema ein Faltblatt sowie einen sogenannten Frage-Antwort-Katalog mit den wichtigsten Inhalten und Regelungen der Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung erstellt.