„Aschaffenburger Programm“
der Kommunikationsgewerkschaft DPV
Inhaltsverzeichnis:
Die Kommunikationsgewerkschaft DPV
- Gesellschaft und Staat
- Der öffentliche Dienst
- Die Unternehmen
- Tarifrecht
- Beamte in den Aktiengesellschaften
- Sozialleistungen
- Berufliche Bildung
- Personal-, Betriebsrats- und Schwerbehindertenarbeit
- Unternehmensmitbestimmung
- DPVKOM und Ruheständler
- DPVKOM und Frauen
- DPVKOM und Jugend
Die Kommunikationsgewerkschaft DPV
im DBB ist die Gewerkschaft aller Beschäftigten, Auszubildenden, Versorgungs- und Rentenempfänger in Unternehmen und Betrieben der Kommunikation. Hierzu gehören insbesondere alle Beschäftigten aus dem hoheitlichen und unternehmerischen Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost sowie deren Einrichtungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland und allen Einrichtungen, an denen diese Unternehmen beteiligt sind.Die DPVKOM
- bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- bejaht eine Gesellschaftsordnung, in der die Grundrechte des Menschen gesichert und gleichzeitig eine Sozialbindung garantiert sind
- unterstützt die europäische Integration und befürwortet eine aktive Rolle der Bundesrepublik Deutschland bei der Herstellung eines nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch geeinten Europas
- vertritt insbesondere die Interessen der im Beamtenverhältnis stehenden Beschäftigten sowie die aller Beschäftigten in ihrer Gesamtheit
- sieht die Vertretung aller Rentner und Versorgungsempfänger als eine besondere gewerkschaftliche Aufgabe an
- setzt sich ein für eine Reformpolitik im Interesse des arbeitenden Menschen, der Gesellschaft und des Staates
- fordert eine soziale Weiterentwicklung des Rechts der Beamten und Arbeitnehmer und ihrer Arbeitsbedingungen in den Unternehmen und Verwaltungen
- geht aus von einer Partnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dies setzt aber auf der anderen Seite eine frühzeitige und umfassende Information durch die Arbeitgeber voraus.
1. Gesellschaft und Staat
Zu den elementaren Grundrechten unserer Verfassung gehört das Recht der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer. Nur gewerkschaftlicher Pluralismus garantiert den Beschäftigten Freiheit und Unabhängigkeit am Arbeitsplatz.Die DPVKOM ist von politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen unabhängig. Sie ist bereit, mit allen Gewerkschaften, Parteien und Verbänden zusammenzuarbeiten, soweit sie auf der Grundlage unserer Verfassung stehen.
1.1 Finanz- und Wirtschaftspolitik
Die DPVKOM bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft. Sie sichert die Freiheit des einzelnen und der Gesellschaft, ermöglicht eine gerechte Sozialpolitik und garantiert die Selbstverwirklichung des einzelnen durch Leistung.
Die soziale Marktwirtschaft ist allerdings so auszugestalten, daß die gerechte Verteilung des Sozialprodukts und eine möglichst breit gestreute Vermögensbildung sichergestellt werden. Dazu zählt auch eine Steuerpolitik, die die Lasten gerecht verteilt!
Die soziale Marktwirtschaft hat die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen unter voller Berücksichtigung des Verfassungsgebots zur Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu gewährleisten. Soweit sie dazu nicht imstande ist, ist der Staat im Rahmen seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Muß er hierzu private Unternehmen verpflichten,sind die Mehrkosten aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
Hauptziel der Wirtschaftspolitik muß es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, Vollbeschäftigung zu erreichen und die Geldwertstabilität zu sichern. Infrastrukturleistungen und sozialer Ausgleich sind durch den Staat zu gewährleisten.
1.2 Umweltpolitik
Die Lebensqualität der Zukunft hängt davon ab, wie wir mit der Umwelt umgehen.
Daher fordert die DPVKOM, alle Kräfte einzusetzen, um die Qualität der Umwelt zu verbessern sowie eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, dazu gehört u. a.
- die Schadstoffbelastung der Umwelt in vertretbaren Grenzen zu halten,
- die schnelle Überwindung der Wegwerfgesellschaft zu ermöglichen,
- schädliche Umwelteinflüsse zu erfassen und Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden,
- aktiven Naturschutz und Landschaftspflege zu intensivieren
- sowie
- das Umweltrecht weiter zu entwickeln und wirksamer zu gestalten.
1.3 Technologiepolitik
Der hohe Lebensstandard in den Industrieländern beruht zu einem wesentlichen Teil auf der Entwicklung und Nutzung neuer Technologien.
Dabei ist vorauszusetzen, daß die Auswirkungen neuer Technologien geprüft und Gefahren für Menschen, Sachen und Umwelt ausgeschlossen werden.
In der Arbeitswelt sollte der Einsatz von Technik zur Erleichterung der Arbeit, zur ergonomischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze, zur Sicherung humaner Arbeitsbedingungen und zu effektiveren Arbeitsergebnissen führen.
Bei Einführung neuer Techniken müssen die Beschäftigten rechtzeitig und umfassend informiert werden. Die Personal- und Betriebsräte sind dabei frühestmöglich zu beteiligen.
Unvermeidbarer Personalabbau muß sozialverträglich erfolgen.
1.4 Europapolitik
Die DPVKOM unterstützt uneingeschränkt die Integration der Staaten Europas zu einem Staatenverbund. Dabei setzt sie sich dafür ein, daß in einem geeinten Europa die Rechte der Arbeitnehmer einzeln und institutionell gesichert werden. Zu diesem Zweck fördert sie den Zusammenschluß der unabhängigen und christlichen Gewerkschaften in Europa in der „Europäischen Vereinigung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (EUROFEDOP)“.
Darüber hinaus ist sie der Auffassung, daß der soziale Dialog nach den Verträgen von Maastricht „gelebt“ werden muß und von daher z. B. die Arbeit der Paritätischen Ausschüsse bei der Kommission mit mehr Einfluß ausgestattet werden müssen.
2. Der öffentliche Dienst
2.1 Grundsätze
Der öffentliche Dienst muß allen Bürgern als unparteiischer Sachwalter des Gemeinwohls zur Verfügung stehen. Die DPVKOM lehnt jede Ämterpatronage im öffentlichen Dienst ebenso ab wie den Versuch, den öffentlichen Dienst dem Druck einzelner Machtgruppen auszusetzen.Daher müssen das Dienstrecht der Beamten und das Tarifrecht der Arbeitnehmer so ausgeformt werden, daß sie alle Beschäftigten in die Lage versetzen, diesem Anspruch gerecht werden zu können.
2.2 Reform des Dienstrechts
Das öffentliche Dienstrecht, hier insbesondere das Beamtenrecht, enthält eine Vielzahl bisher ungenutzter Gestaltungsmöglichkeiten. Diese sind zu nutzen, um im Interesse des Dienstherrn, des Bürgers und des einzelnen Beschäftigten die berufliche Mobilität zu vergrößern, die Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde Anforderungen zu verbessern und die Leistungsbezogenheit zu verstärken.
DPVKOM und Beamtenbund haben deshalb auf dem Gebiet des Laufbahnrechts mit der Einstiegslaufbahn ein Reformmodell entwickelt, das die individuelle Leistung stärker zur Geltung bringt. Das Ziel lebenslanger Qualifikation und Fortbildung muß systemgerecht umsetzt werden und damit gleichzeitig personalwirtschaftliche Forderungen mehr als bisher berücksichtigen. Im Ergebnis wird das Laufbahngruppenprinzip – nicht das Laufbahnprinzip – bei der Einstiegslaufbahn aufgehoben. Welchen beruflichen Weg der einzelne Beschäftigte nimmt, ist weitgehend von der eigenen Entscheidung abhängig. Entscheidend sind seine Fähigkeit und seine Bereitschaft zur Qualifikation. Förmliche Laufbahnsperren bestehen nicht mehr.
Die berufliche Entwicklung in der Einstiegslaufbahn wird von vier zusammenwirkenden Elementen geprägt:
- den Einstiegsebenen, die durch Vor- und Ausbildung definiert werden,
- den Funktionsebenen, die die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsebenen bezeichnen,
- den Leistungsstufen, die innerhalb einer Funktionsebene die individuelle Leistung widerspiegeln,
- den Zeitstufen, die die wachsende Berufserfahrung berücksichtigen.
Die Verknüpfung dieser Merkmale eröffnet ein im Vergleich zum heutigen Laufbahngruppenprinzip sehr viel größeres Spektrum an Steuerungsmöglichkeiten für den Dienstherrn und an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Beschäftigten.Personalentscheidungen haben sich auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausschließlich an den Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu orientieren. Neben der reinen Fachkompetenz müssen soziale, organisatorische und ökonomische Kompetenzen gleichermaßen berücksichtigt werden. Bei Führungspositionen hat die Fähigkeit zur Personalführung ein besonderes Gewicht. Diese Bereiche sind in der Ausbildung, vor allem aber auch in der späteren Weiterbildung mit höherem Stellenwert zu versehen.
Objektive, nachprüfbare und damit auch für alle Betroffenen nachvollziehbare Entscheidungen sind von grundlegender Bedeutung, um Leistungsfähigkeit und Motivation zu fördern. Das im öffentlichen Dienst praktizierte Beurteilungssystem stellt einen sinnvollen Ansatz dar, sollte aber weiterentwickelt werden. Das Ziel: Objektivität des Ergebnisses und Durchschaubarkeit für den Betroffenen. Dazu gehört eine Erprobungszeit vor der Beförderung und in Führungspositionen – nicht aber die Einführung von Führungspositionen auf Zeit.
Im Sinne einer Sicherung des Leistungsprinzips spricht sich die DPVKOM u.a. für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit aus. Sie schlägt detailliert Erleichterungen für einen horizontalen Laufbahnwechsel vor. Die personelle Flexibilität etwa bei der Neustrukturierung von Behörden ist zu verbessern.
Das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren als das zentrale Instrument der gewerkschaftlichen Interessenvertretung der Beamten muß weiterentwickelt werden.
3. Die Unternehmen
3.1 Grundsätze Die Unternehmen Post, Telekom und Postbank sind wichtige Leistungserbringer im Bereich der Post, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen.Ein ordnungsgemäßer Aufgabenvollzug wird vorrangig gewährleistet durch:
- eine optimale Organisation, kostendeckende Preise und eine ausreichende Kapitalausstattung;
- gleiche Chancen der Unternehmen gegenüber den Mitwettbewerbern
- Erweiterung der Produktpalette durch innovative Produkte und strategische Allianzen
- und
- Verstärkung des Marketings.
3.2 Personal und Unternehmen
Voraussetzung für die Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten ist der wirtschaftliche Erfolg der Unternehmen. Dieser wird durch unternehmerisches Verhalten am Markt und von der Arbeit der Beschäftigten für das Unternehmen garantiert.Die DPVKOM unterstützt mit Nachdruck die Unternehmen, wenn deren Ziele erfolgversprechend sind. Im Gegenzug fordert sie eine soziale und gerechte Behandlung der Beschäftigten und ihre Beteiligung am Erfolg.
Qualität des Arbeitsplatzes und leistungsgerechte Bezahlung bestimmen wesentlich die Motivation der Beschäftigten. Hierbei kommt der Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Rücksicht auf die familiären Verpflichtungen der Beschäftigten hohe Bedeutung zu. Die ohne Zweifel erforderliche Forderung nach Mobilität der Beschäftigten darf nicht als Druckmittel gegen sie mißbraucht werden. Aus der Mobilität entstehende Nachteile sind durch den Arbeitgeber auszugleichen.
Rationalisierung ist bei Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, unvermeidbar. Sie ist jedoch so zu gestalten, daß
- humane Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erhalten bleiben,
- betriebsbedingten Kündigungen ausgeschlossen werden,
- die natürliche Fluktuation genutzt wird,
- im Rahmen von Sozialplänen die örtliche und berufliche Mobilität grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgt oder im Ausnahmefall unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit geprüft wird,
- der erworbene Besitzstand erhalten bleibt.
Das Personal ist an den Rationalisierungserfolgen zu beteiligen. Einer Ausgliederung von Arbeitsplätzen an Subunternehmen wird eine klare Absage erteilt.Dem Ziel eines leistungsfähigen Unternehmens stehen gleichberechtigt die Interessen des Personals gegenüber. Deshalb fordert die DPVKOM, daß die Mitarbeiter nicht als Teil eines Systems zu sehen sind, sondern als Persönlichkeit am Arbeitsplatz anerkannt werden.
3.3 Führungskultur in den Unternehmen und Verwaltungen
Der Leistungsstandard der Unternehmen kann nur gesichert werden, wenn ein Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und übrigen Beschäftigten herbeigeführt und gepflegt wird. Soziales Verhalten darf nicht nur in Leitlinien erscheinen, sondern muß von allen Vorgesetzten täglich gelebt werden.
Bei der Auswahl von Führungskräften ist der sozialen Kompetenz wieder ein entscheidendes Gewicht beizumessen. Lippenbekenntnisse der Führungskräfte, die im Gegensatz zu ihrem tatsächlichen Verhalten stehen, zerstören das Betriebsklima.
Die Zahl der Führungskräfte darf nicht ständig steigen, wenn bei den produktiv wirkenden Beschäftigten der Personalabbau als erstes Unternehmensziel verfolgt wird.
Offenheit zwischen Leitung und Belegschaft, Durchschaubarkeit der Abläufe und Entscheidungen und die Gesprächsbereitschaft zwischen Chefs und Mitarbeitern sind Grundvoraussetzungen für die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.
Die Unternehmensleitungen haben sich in der Öffentlichkeit zu ihren Beschäftigten zu bekennen und sie vor ungerechtfertigten Angriffen in Schutz zu nehmen.
4. Tarifrecht
Das Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter ist zu vereinheitlichen. Der Tarifautonomie kommt künftig noch größere Bedeutung zu.Die Beschäftigungsbedingungen in den neuen Bundesländern sind umgehend den Regelungen in den alten Bundesländern anzupassen.
Die Leistung ist durch ein funktions- und leistungsbezogenes System von Vergütungen zu sichern und zu stärken.
Die Vergütungen dürfen nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.
Mittel und Möglichkeiten des Arbeitskampfes, der nach Auffassung des Postverbandes als ein letztes Mittel zur Durchsetzung tarifpolitischer Forderungen einzusetzen ist, dürfen nicht eingeschränkt werden.
5. Beamte in den Aktiengesellschaften
Die DPVKOM wird besonders darauf achten, daß die Beamten mindestens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Poststrukturgesetzes behandelt werden. Dabei dürfen sie in ihrer beruflichen Entwicklung in den Unternehmen nicht benachteiligt werden.Für bessere Fortkommenschancen darf es nicht zu einer Erpressung führen, den Beamtenstatus aufzugeben. Deshalb müssen bei gleicher Funktion und Leistung höhere Vergütungen der Arbeitnehmer für Beamte durch Beförderungen oder ruhegehaltsfähige Zulagen ausgeglichen werden.
Wenn sich die tariflichen Vergütungen schneller entwickeln, als die Besoldung der Beamten, ist der Unterschied für die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamten durch ruhegehaltsfähige Zulagen auszugleichen.
6. Sozialleistungen
Die Sozialleistungen der Unternehmen sind ein wesentliches Instrument, den Leistungswillen der Beschäftigten zu stärken und bewährte Kräfte an die Unternehmen zu binden. Das Ziel des Postverbandes ist es daher, die in der Vergangenheit bei der DBP entstandenen Sozialleistungen weiterzuentwickeln und deren Abbau zu verhindern.Der Vergleichbarkeit der Sozialleistungen in den Unternehmen ist besondere Bedeutung zu schenken.
Die DPVKOM wird alle Anstrengungen unternehmen
- die Beihilferegelungen für Beamte und Ruheständler zu sichern;
- die Postbeamtenkrankenkasse so auszugestalten, daß sie bei abnehmender Mitgliederzahl leistungsfähig bleibt;
- die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer so zu gestalten, daß ein angemessener Lebensstandard im Rentenalter gesichert ist.
Für alle Produkte der Unternehmen, die von den Beschäftigten, Rentnern und Versorgungsempfängern der Unternehmen im Alltag verwendet werden, ist ein angemessener Personalrabatt einzuräumen.Rentner und Versorgungsempfänger sind an Belegschaftsaktien zu beteiligen.
Die DPVKOM wird alle Anstrengungen unternehmen, um einen Sozialabbau zu verhindern. Das Niveau der Sozialleistungen ist zu erhalten; deren Mißbrauch ist wirkungsvoll zu verfolgen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß die Arbeitnehmer genötigt werden, die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht in Anspruch zu nehmen.
7. Berufliche Bildung
Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängt wesentlich vom Zugang qualifizierter Arbeitskräfte ab. Deshalb müssen die Unternehmen kontinuierlich ausbilden und diese Arbeitskräfte übernehmen.Die berufliche Bildung hat sich an folgenden Eckpunkten zu orientieren:
- Berufliche und schulische Bildung sind gleichwertig. Die Ausbildung bei den Unternehmen muß zu anerkannten Bildungsabschlüssen führen.
- Größtmögliche Durchlässigkeit im Bildungssystem muß gewährleistet sein.
- Die Ausbildungsgänge müssen sowohl eine angemessene Einsatzreife als auch übergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einen vielseitigen Einsatz innerhalb und außerhalb der Unternehmen ermöglichen. Die Ausbildung muß die Fundamente für ein sich über das gesamte Berufsleben erstreckendes weiteres Lernen schaffen. Die berufliche Grundausbildung muß durch eine Anpassungs-Fortbildung ergänzt werden. Hierzu muß ein betriebsinternes Fortbildungsprogramm bereitgestellt werden.
Fortbildung ist von den Unternehmen anzubieten, zu unterstützen und zu belohnen. Sie ist ein Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Arbeitsgüte, ein Instrument zur Sicherung von beruflichen Exspektanzen und dient daher der Verbesserung der Motivation der Beschäftigten. Die freiwillige Weiterbildung ist finanziell zu unterstützen und zu belohnen.
8. Personal-, Betriebsrats- und Schwerbehindertenarbeit
Die DPVKOM unterstützt und fördert die Arbeit der Personal- und Betriebsräte sowie der Jugend- und Auszubildenden-vertretungen. Darüber hinaus fördert er die Arbeit der Vertrauensleute für Schwerbehinderte. Der Minderheitenschutz sowie die Transparenz der Personal- und Betriebsratsarbeit sind auszubauen.Die Betriebs- und Personalratsmitglieder der DPVKOM sind an Weisungen ihrer Gewerkschaft nicht gebunden. Sie setzen aber gewerkschaftliche Grundsätze in der Personal- und Betriebsratsarbeit um. Die Betriebsräte der DPVKOM werden sich besonders dafür einsetzen, daß Beamte wegen ihres besonderen Dienstrechts nicht benachteiligt werden.
Personal- und Betriebsräte der DPVKOM vertreten alle Beschäftigten unabhängig von ihrer gewerkschaftlichen Zugehörigkeit.
9. Unternehmensmitbestimmung
Die Vertreter der DPVKOM nutzen ihre Position in den Aufsichtsräten der Unternehmen zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten.Hierbei stehen nicht die Anliegen einzelner im Vordergrund. Auch bei der Vertretung von Gruppeninteressen muß das Wohl der Unternehmen berücksichtigt werden, weil dadurch letztlich die Arbeitsplätze für alle gesichert werden.
Die Vertreter in den Aufsichtsräten handeln im Rahmen der Grundsätze der DPVKOM. Sie sind nicht an Weisungen gebunden. Soweit die Schweigepflicht der Aufsichtsräte nicht verletzt wird, können die Organe der DPVKOM Aufklärung über die Vorgänge und das Verhalten der von der Gewerkschaft entsandten Aufsichtsräte verlangen.
10. DPVKOM und Ruheständler
Bedingt durch die Umstrukturierung der Unternehmen wächst die Zahl der Ruheständler stark an. Die DPVKOM wird ihnen noch stärkere Aufmerksamkeit widmen und ihre berechtigten Interessen nachhaltig vertreten.Insbesondere wird sie sich für eine gerechtere Besteuerung der Alterseinkünfte einsetzen.
11. DPVKOM und Frauen
Die DPVKOM setzt sich ein:
- für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- für ein partnerschaftliches Miteinander im Berufsleben
- für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
- für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Frauen im Betriebsdienst, damit eine Überbeanspruchung unterbleibt
- für einen angemessenen Anteil der Frauen in allen Gremien des Postverbandes sowie in den Betriebs- und Personalräten
12. DPVKOM und Jugend
Die DPVKOM setzt sich ein:
- für das konsequente Ausnutzen der Ausbildungskapazitäten der Aktiengesellschaften
- für eine Übernahme der Auszubildenden nach bestandener Prüfung
- für eine Anpassung der Ausbildung an die gestiegenen Anforderungen im Betrieb
- für bessere Fortbildungschancen der Jugend
- für eine angemessene Vertretung der jungen Menschen innerhalb der Gremien der Gewerkschaft