Mit seiner Beschlussfassung zum Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 eine wichtige Weichenstellung hinsichtlich der Übertragung des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes auf die Beamten des Bundes und die Versorgungsemfänger vorgenommen. „Die Bundesregierung hält Wort“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra.
Wie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zugesichert, sieht der Gesetzentwurf – unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht – eine zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifeinigung vor, die Ende April 2016 in Potsdam für die Tarifbeschäftigten des Bundes erzielt worden war. Damit erhalten die Beamten des Bundes und damit auch die Beamten der Postnachfolgeunternehmen sowie die Versorgungsempfänger mehr Geld.
Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, sieht vor, die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten am 1. März 2016 um 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent linear zu erhöhen. Im Gesetzentwurf ist außerdem geregelt, dass bei mehreren, zeitlich gestaffelten Erhöhungen der Besoldung und Versorgung die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte (zur Bildung von Versorgungsrücklagen) ab sofort nur noch beim ersten Schritt erfolgen soll – also bei der tariflich vorgesehenen Anpassung von 2,4 Prozent zum 1. März 2016. Dies ist möglich geworden, weil die Bundesregierung zugleich auch die Fortführung der Versorgungsrücklage über das Jahr 2017 hinaus beschlossen hat.
Wenn das Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause in der vorliegenden Form den Bundestag passiert, werde damit am bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten. „Und es wird gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben“, so Benra. Positiv hervorzuheben sei auch, dass mit dem Kabinettsbeschluss Abschlagszahlungen verfügt wurden.