Der Deutsche Bundestag hat am 27. September 2018 das „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020“ beschlossen. Damit bekommen die Beamten der Postnachfolgeunternehmen und die Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. März 2018 mehr Geld.
So steigen die Beamtenbesoldung bei den Postnachfolgeunternehmen und die Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent. Weitere Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge erfolgen zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Im Oktober dieses Jahres wollen sowohl die Deutsche Post als auch die Deutsche Telekom mit den Bezügen erhöhte Beträge (Abschlagszahlungen) – rückwirkend ab März 2018 – zahlen. Dies betrifft auch die Einmalzahlung an aktive Beamte in Höhe von 250 Euro, wenn diese an mindestens einem Tag im Monat März 2018 Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Amt der Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 hatten.
Mit dem Beschluss des Bundestages wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 zeitgleich und systemgerecht für die Beamten und Versorgungsempfänger übernommen.
Die neuen Besoldungstabellen finden Sie hier.
Bei der Tabelle für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen ist gegenüber der Regelung für die Bundesbeamten folgende Sonderregelung aus dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zu beachten: Gemäß § 78 BBesG werden die Beträge des Grundgehaltes, des Familienzuschlages und der Amts- und Stellenzulage mit dem Faktor 0,9524 multipliziert. Dabei werden die Beträge des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 vor der Multiplikation um 10,42 Euro vermindert. Der Grund für die speziell für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen geltende Tabelle liegt darin, dass den aktiven Beamten aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 1 Postpersonalrechtsgesetz kein Anspruch auf eine Sonderzahlung zusteht, während diese für die übrigen Bundesbeamten in 12 Teile aufgeteilt der Monatsbesoldung hinzugerechnet wird.