- Beschäftigte der Deutschen Telekom müssen einen Teil der ihnen ab dem kommenden Jahr gewährten zusätzlichen freien Tage quasi „aus der eigenen Tasche“ bezahlen.
Zusätzlich 14 freie Tage im Jahr sollten die Beschäftigten der DT Außendienst, DT Service und DT Technik infolge der in der Tarifrunde 2018 vereinbarten tarifvertraglichen Wochenarbeitszeitverkürzung von 38 auf 36 Stunden ab dem 1. Januar 2019 erhalten. Die 14 freien Tage waren als Ausgleich dafür vorgesehen, dass die Arbeitnehmer und Beamte weiterhin die in den Schicht- und Dienstplänen festgelegten 38 Stunden leisten.
Nachdem am 31. Oktober die Ausführungsbestimmungen zur Gewährung der freien Tage bekannt gegeben wurden, steht nun fest, dass die Beschäftigten einen Teil dieser 14 sogenannten Extrazeit-Ausgleichstage (EZA-Tage) quasi aus der eigenen Tasche finanzieren müssen
Denn:
- Als Ausgleich für die wöchentlich zusätzlich zu leistenden zwei Stunden sind nur 13,73 Tage vorgesehen!
- 0,27 Tage müssen die Beschäftigten aus ihrem Arbeitszeitkonto finanzieren!
- Darüber hinaus werden auch bestimmte bezahlte Abwesenheiten, zum Beispiel wenn der Beschäftigte Urlaub hat, auf das Arbeitszeitkonto und damit in letzter Konsequenz auch auf die Gewährung der EZA-Tage angerechnet. Für jeden normalen Erholungsurlaubstag, an dem nicht die höhere Arbeitszeit entsprechend dem Dienstplan gearbeitet wird, kommt es nämlich zu einer Kürzung des bestehenden Arbeitszeitkontos um 0,4 Stunden (= 24 Minuten/Tag). Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen bedeutet dies eine Minusbuchung im Arbeitszeitkonto von 720 Minuten, dies entspricht mehr als 1,5 Tagen.
Wer hier permanent von zusätzlichen 14 freien Tagen redet, betreibt aus Sicht der DPVKOM nur eines – Augenwischerei!