Die Deutsche Post AG hat der DPVKOM am heutigen Montag ein (Tarif-)Vertragsangebot unterbreitet, über dessen Annahme nun der DPVKOM-Bundesvorstand entscheiden wird.
So beinhaltet das Angebot unter Anderem folgende Komponenten:
- Die Verlängerung der beiden schuldrechtlichen Vereinbarungen zum Ausschluss der Fremdvergabe von Brief- und Verbundzustellbezirken sowie zur Festschreibung der Zahl von eigenem Personal in den Abteilungen Verkehr bis zum 31.03.2019.
- Eine Änderung des so genannten Generationenvertrags (Altersteilzeitregelung) für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG. Hierbei in der Hauptsache die Ausweitung der möglichen Altersteilzeitgesamtdauer, bestehend aus Arbeits- und Freistellungsphase. Bis dato lag diese bei bis zu sechs Jahren vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand. Nunmehr soll diese Zeit auf insgesamt bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeitregelung haben sich nicht geändert. So basiert die Finanzierung der Altersteilzeit nach wie vor auf drei Säulen, nämlich dem während des Berufslebens durch Entgeltteileinbringung zu besparenden persönlichen Zeitwertkonto, einer arbeitgeberfinanzierten Grundaufstockung sowie dem derzeit nur durch Arbeitgebereinbringung monetär gefüllten Demografiefonds, aus dem wiederum die einkommensabhängige Zusatzaufstockung bezahlt wird.Das Tarifvertragsangebot hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2025.
Ob die Anpassung der Altersteilzeitregelung auch auf aktive Postbeamte übertragen werden kann, wird im Laufe des kommenden Jahres durch die Sozialpartner rechtlich geprüft. Selbstverständlich treten wir als DPVKOM aktiv für eine wirkungsgleiche Übernahme ein.