Die DPVKOM hat sich mit der DP AG auf eine Anpassung des im Jahr 2011 abgeschlossenen Generationenvertrags geeinigt. Mit den beschlossenen Änderungen wird die bestehende Altersteilzeitmöglichkeit ab dem 1. März 2019 für interessierte Kolleginnen und Kollegen noch attraktiver.
Zu den Verbesserungen zählen:
- Maximale Gesamtdauer der Altersteilzeit von 72 auf 120 Monate ausgedehnt.
- Frühestmöglicher Eintritt in die Altersteilzeit statt ab dem 59. Lebensjahr dann schon ab dem 55. Lebensjahr.
- Ausbezahlte Überstunden oder frei wählbare Anteile des Bruttomonatsgehalts können als Sonderzahlung ins Zeitwertkonto erfolgen.
- Bei Bezug von Krankenentgelt oder Krankengeld während der Arbeitsphase wird der Grund- sowie Zusatzaufstockungsbetrag zur finanziellen Absicherung des Monatseinkommens weitergezahlt.
Wir begrüßen diesen Abschluss sehr, weil er – insbesondere in den Produktionsbetrieben – zum Gesundheitserhalt der Beschäftigten beitragen kann. Natürlich setzen wir uns auch für die wirkungsgleiche Übernahme der neuen Regelungen für die aktiven Postbeamten ein.
Weitere Informationen zur Altersteilzeit können dem neuen Faltblatt der DPVKOM entnommen werden. Außedem hat die DPVKOM hierzu ein Plakat erstellt.