„Die ‚Mütter-Rente‘ soll laut Bundesinnenminister Seehofer endlich auf die Beamtenschaft des Bundes übertragen werden“, sagte Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand für Beamtenpolitik, am 10. April 2019. Unter der „Mütter-Rente“ wird die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht verstanden. Die zweite Stufe dieser Reform gilt seit dem 1. März 2019. Die DPVKOM und der dbb haben sich stets für eine systemgerechte Übertragung auf das Versorgungsrecht im Beamtenbereich eingesetzt.
„Minister Seehofer hat die Notwendigkeit erkannt, hier Gerechtigkeit zu schaffen. Die Leistungen von Eltern bei der Kindererziehung müssen honoriert werden, unabhängig von der Statusgruppe“, stellte Schäfer klar. „Nun müssen Bundesregierung und Parlament noch Farbe bekennen und die notwendigen Gesetzesänderungen schnell über die Bühne bringen.“
Auch die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, appellierte an die Bundespolitik, sich für eine schnelle Umsetzung stark zu machen. „Bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung darf es keine Ausnahmen geben. Alle Eltern, die Kinder erziehen oder erzogen haben, haben dafür die gleiche Anerkennung verdient. Kindererziehung muss gesellschaftlich wertgeschätzt werden, egal, ob die Mütter Angestellte oder Beamtinnen waren und sind“, so Wildfeuer.
Konkret sollen die entsprechenden Regelungen in das „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz“ aufgenommen werden, dessen Entwurf das Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf sieht neben einer Modernisierung der Besoldungsstrukturen auf Bundesebene auch die Neuregelung von Zulagen vor.
Weitere Informationen zum Gesetzentwurf sind hier zu finden.