Vor wenigen Wochen hat der Bundesrat einen Antrag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen hinsichtlich einer Ausweitung der sogenannten Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche beschlossen. Mit diesem Antrag soll ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden, das die Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche einführt und Arbeitnehmerrechte sichert. Die DPVKOM sieht gute Chancen für ein solches Gesetz. Dies erklärte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus gegenüber der „Welt“.
Mit einem solchen Gesetz würde ein Logistik-Unternehmen, das ein anderes Logistik-Unternehmen beauftragt, Dienstleistungen, wie die Zustellung von Paketen, zu erbringen, für die Erfüllung der Zahlungspflicht zur Sozialversicherung haften. Oder anders ausgedrückt: Unternehmen der Zustellbranche wären dann unter anderem für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen der von ihnen beauftragten Subunternehmen verantwortlich.
Das weit verbreitete Subunternehmertum in der Paketbranche, bei dem Aufträge von Unternehmen an Subunternehmer und dann von diesen an weitere Subunternehmen vergeben werden, ohne dass die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, könnte damit wirksam eingedämmt werden. Außerdem setzen sich die drei Bundesländer für eine Stärkung der Arbeitnehmerschutzrechte durch eine Erweiterung der Dokumentationspflichten ein. So soll es eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Aufzeichnung von Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geben.
Aus Sicht der DPVKOM ist das ein Schritt in die richtige Richtung, dem jedoch weitere Schritte folgen müssen. So sprach sich die DPVKOM-Bundesvorsitzende erneut für einen branchenspezifischen Mindestlohn für die Paketbranche aus.