26-stündige Mahnwache vor dem Arbeitsgericht Magdeburg Beschäftigte protestieren gegen das fragwürdige Demokratieverständnis im Unternehmen Deutsche Post!

„30 Jahre Mauerfall, 70 Jahre Grundgesetz und wir erleben im Jahr 2019 ein äußert fragwürdiges Demokratieverständnis. Mit einer 26-stündigen Mahnwache rund um zwei Gerichtstermine vor dem Arbeitsgericht Magdeburg am 31. Juli setzen die Betriebsräte und die Beschäftigten der Niederlassung Betrieb Magdeburg ein starkes Zeichen für Demokratie.

Das ist ein nachhaltiger Protest gegen die Missachtung des Wählerwillens der Beschäftigten. Wenn durch juristische Taschenspielertricks dem Betriebsrat das Amt entrissen werden kann, muss das Gericht dieses undemokratische Vorgehen erkennen und solchem Gebaren einen Riegel vorschieben!“ Das sagte die Bundesvorsitzende der Fachgewerkschaft DPVKOM, Christina Dahlhaus, im Vorfeld der geplanten Mahnwache vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.

Diese Mahnwache findet statt von Dienstag, den 30. Juli 2019 12 Uhr bis Mittwoch, den 31. Juli 14 Uhr vor dem Arbeitsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206 in 39104 Magdeburg.

Am 31.07. ist um 11:15 Uhr vor dem Arbeitsgericht Magdeburg zunächst ein Gütetermin anberaumt, während es im Anschluss um 13:15 Uhr im Sitzungssaal 17 zu einem ersten wichtigen Kammertermin kommt, bei dem die Verfahrensbeteiligten angehört werden.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die zum 1. Juli 2019 erfolgte Zusammenlegung der bisherigen Briefniederlassung Magdeburg mit einem Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig im Zuge einer Neustrukturierung der Flächenorganisation der Deutschen Post. In der hierzu zwischen dem Arbeitgeber und dem ausschließlich mit ver.di-Betriebsräten besetzten Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, eine neue „Niederlassung Betrieb Magdeburg“ zu gründen und das laut Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Übergangsmandat dem mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrat der Briefniederlassung Braunschweig zuzugestehen.

Aus Sicht der DPVKOM ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in Magdeburg formal ein neuer Betrieb gebildet wird, während im übrigen Bundesgebiet aufzulösende Niederlassungen in bereits bestehende Briefniederlassungen integriert werden. Dort üben die bereits vorhandenen ver.di-dominierten Betriebsräte weiterhin ihr Amt aus, während in der Niederlassung Betrieb Magdeburg das Amt des DPVKOM-geführten Betriebsrates der bisher bestehenden Niederlassung Brief Magdeburg erloschen sein soll.

Dagegen wehren sich der Betriebsrat in Magdeburg und mit ihm die DPVKOM. Auch die DPVKOM hat in der Zwischenzeit Rechtsmittel eingelegt. So hat sie am 3. Juli beim Arbeitsgericht Magdeburg ein Beschlussverfahren hinsichtlich der Neustrukturierung der Niederlassung Magdeburg beantragt. Mit diesem Antrag soll das Arbeitsgericht Magdeburg feststellen, dass die zum 1. Juli 2019 gebildete „Niederlassung Betrieb Magdeburg“ keine neue betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt, sondern die bisherige „Niederlassung Brief Magdeburg“ als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsrechts – nunmehr unter dem neuen Namen – fortbesteht. Dies hätte zur Folge, dass der im Mai 2018 von den Beschäftigten der Briefniederlassung Magdeburg gewählte, mehrheitlich von der DPVKOM gestellte und bei den Beschäftigten aufgrund seiner hervorragenden Arbeit beliebte Betriebsrat – bis zur Neuwahl – weiterhin im Amt verbliebe.

Pressemitteilung