Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) beschlossen. Die DPVKOM begrüßt diesen Regierungsbeschluss und sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung!
Ziel des von Bundesarbeitsminister Heil eingebrachten Gesetzentwurfs ist es, die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche auszuweiten. Mit der Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sichergestellt werden. Dem Ministerium zufolge haftet dann derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und sind sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben, steht der Hauptunternehmer ein.
Damit wird eine wesentliche Forderung der DPVKOM nun endlich erfüllt. Aus Sicht der Fachgewerkschaft DPVKOM ist jede Maßnahme zu begrüßen, die zu einer Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen in der Paketbranche führt und der Ausbeutung von Zustellern einen Riegel vorschiebt. Diesem ersten Schritt müssen jedoch noch weitere folgen. So muss beispielsweise durch flächendeckende, regelmäßige und umfassende Kontrollen sichergestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro eingehalten und beispielsweise nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird.
Dessen ungeachtet müssen die Löhne der Zusteller spürbar steigen. Es kann nicht sein, dass in einer boomenden Branche das Lohnniveau – wie in den zurückliegenden Jahren geschehen – sinkt und damit die Arbeit eines Paketzustellers entwertet wird.