Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 Euro bis zum Jahr 2022 ist aus Sicht der DPVKOM zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch lange nicht aus. So fällt die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene schrittweise Anhebung der Lohnuntergrenze zu gering aus. Die DPVKOM hält im Interesse der Beschäftigten, zum Beispiel aus dem Call-Center-Bereich, eine deutlichere Steigerung für erforderlich.
Die zum 1. Januar 2021 geplante Mindestlohnerhöhung von derzeit 9,35 Euro um gerade einmal 15 Cent auf dann 9,50 Euro spiegelt in keiner Weise den Wert der Arbeit von zahlreichen Beschäftigten – auch aus dem Organisationsbereich der DPVKOM – wider. Auch wenn die Corona-Krise deutliche Spuren in der Wirtschaft hinterlassen hat und noch lässt, brauchen die Mindestlöhner hierzulande deutlich mehr Geld im Portemonnaie, um angesichts steigender Kosten für Lebensmittel, Miete oder Energie ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Vor diesem Hintergrund sind die weiteren Erhöhungen auf 9,60 Euro (zum 1. Juli 2021), dann 9,82 Euro (zum 1. Januar 2022) und schließlich 10,45 Euro (zum 1. Juli 2022) unzureichend. Die DPVKOM bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde!