Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) dürfte demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses vom Oktober vergangenen Jahres vor.
Danach werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge⁄ zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben.
Mit den Juni-Bezügen werden allen aktiven Postbeamten Abschlagszahlungen (rückwirkend zum April) geleistet. Auch bei der Telekom gibt es Abschlagszahlungen. Diese wurden bereits mit den Mai-Bezügen geleistet. Darin sind die Nachzahlung und die neue laufende Besoldung ab Mai enthalten.
Im Bereich der Versorgung sind Abschlagszahlungen ab dem Monat Juni 2021 vorgesehen. Sie stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso wird dann die Nachzahlung für April und Mai 2021 geleistet.