Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in einigen Bundesländern nicht mehr isolieren. Stattdessen gelten künftig – außerhalb der eigenen Wohnung – andere Regelungen. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz.
Im Folgenden eine Übersicht über die geänderten und derzeit geltenden Regelungen in den Bundesländern:
Schleswig-Holstein:
Seit dem 17. November 2022 entfällt die Isolationspflicht. Stattdessen gilt künftig – außerhalb der eigenen Wohnung – eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen.
Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt
- außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem 6. Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen;
- in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen;
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen;
- in diesem Zeitraum für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen;
- für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen für fünf Tage nicht betreten dürfen.
Sämtliche Regelungen sind laut Gesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Baden-Württemberg:
Auch hier wurde die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden, ist nach der neueren Regelung eine fünftätige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorgesehen. Dies gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen.
Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Die Regelung ist am 16. November 2022 in Kraft getreten.
Hessen:
Corona-Infizierte müssen sich seit dem 23. November 2022 in Hessen nicht mehr isolieren. Anstelle der Isolationspflicht gelten für Infizierte folgende Regelungen:
- Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- Es gilt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie für weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Die Regel betrifft Besucherinnen und Besucher und das Personal. Ausgenommen sind Personen, die in der Einrichtung betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Bayern:
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Bayern nicht mehr in Isolation begeben. Das bedeutet auch, dass Arbeitnehmende zur Arbeit müssen – zumindest, wenn es keine Krankschreibung gibt. Statt Pflicht zur Isolation gilt nun seit dem 16.November 2022 eine Pflicht zum Tragen einer Maske. Wer positiv getestet wurde, muss die Maske mindestens fünf Tage lang aufsetzen. Das bayrische Gesundheitsministerium empfiehlt eine FFP2-Maske.
Wer sich nur im Freien bewegt, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhält oder in Innenräumen keine Personen trifft, der darf den Mundschutz ablegen.
Die Landesregierungen betonen, dass aber grundsätzlich überall der allgemeine Grundsatz gilt: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“
Wie setzen die Arbeitgebenden nun die neuen Regelungen und den Arbeitsschutz um?
Bei der Deutschen Post AG gilt die Regelung, dass wenn jemand positiv getestet ist und keine Symptome aufweist, im Einzelfall entschieden werden soll, wo ein Einsatz im Betrieb sicher möglich ist. Eine grundsätzliche „Arbeitsisolation“ (=also ein fünftägiges Arbeitsverbot) wird es nicht geben. Sollten Beschäftigte sich infiziert haben, symptomlos sein und einen positiven Test gemacht haben, sollen sie sich an die Vorgesetzten oder an die Betriebsräte wenden. Dann wird das weitere Vorgehen besprochen.
Es gilt weiterhin eine permanente Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen.
Bei der Deutschen Telekom AG gilt die Regelung, dass wenn der Corona-Test positiv ausfällt und Beschäftigte nicht krankgeschrieben sind, diese fünf Tage zu Hause bleiben sollen – egal, ob sie Symptome haben oder nicht. Es soll Mobile Working genutzt werden und die anderen Kolleginnen und Kollegen und die Kunden geschützt werden. Diese Regelung gilt für alle Bereiche, im Innendienst, im Shop und im Querschnitt.
Beschäftigte aus dem operativen Außendienst sollen ihre Teamleiter ansprechen und arbeiten, bis der Corona-Test negativ ist, ohne Kunden- und Kollegenkontakt.
Des Weiteren gilt nach wie vor im Außendienst: Sollte sich vor Ort herausstellen, dass der Kunde Symptome aufweist und die Beschäftigten sich in Ihrer Gesundheit gefährdet sehen, können sie ihren Auftrag abbrechen.
Weitere Informationen unter:
Bayern: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Berlin: https://www.berlin.de/corona/
Brandenburg: https://corona.brandenburg.de/corona/de/
Bremen: https://www.bremen.de/corona
Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/
Hessen: https://hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona/
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Saarland: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus/coronavirus_node.html
Thüringen: https://www.tmasgff.de/covid-19