Das Bundesministerium des Innern hat Anfang des Jahres einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Besoldungsrecht des Bundes modernisiert werden soll. Der Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) enthält dabei zahlreiche Neuregelungen und Änderungen. Von einzelnen Regelungsinhalten sind auch die Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen betroffen.
So ist beispielsweise die Neukonstruktion des Familienzuschlages geplant. Der Gesetzesentwurf sieht hier vor, dass der Familienzuschlag für verheiratete Beamte bis 2022 in drei Stufen von 149,36 Euro auf 74,68 Euro halbiert wird. Eine Verbesserung ergibt sich lediglich für verheiratete Beamte mit Kindern. Geschiedene Beamte sollen indes gar keinen Verheirateten-Zuschlag der Stufe 1 erhalten, auch wenn sie gegenüber dem ehemaligen Partner unterhaltspflichtig sind. Verwitweten soll der Familienzuschlag der Stufe 1 nach zweijähriger Übergangszeit ersatzlos gestrichen werden.
Die DPVKOM spricht sich vehement gegen die Absenkung/Streichung des Familienzuschlags der Stufe 1 aus. Es ist absolut unverständlich, dass künftig finanziell zwischen Zwei-Beamten-Ehen und Ein-Beamten-Ehen unterschieden werden soll. „Verlierer“ sind weiterhin alleinerziehende Beamtinnen und Beamte, die Vollzeit arbeiten und „nur“ ein Kind betreuen. Diese sollen nach Auslaufen der Übergangszeit von zwei Jahren „nur“ noch den sogenannten Kinderzuschlag erhalten.
Negativ betroffen wären auch geschiedene Beamte, die zum Unterhalt verpflichtet sind. Gleiches gilt für vorhandene Versorgungsempfänger. Dieser Personenkreis hat keine Möglichkeit, auf die deutliche Reduzierung bezeihungsweise den Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 zu reagieren und diesen auszugleichen. Die Veränderung des Familienzuschlags in der beabsichtigten Form stellt außerdem eine Verringerung der ruhegehaltsfähigen Besoldung für die betroffenen Beamten dar.
Der dbb hat diese Position unserer Fachgewerkschaft in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf aufgenommen und diese Mitte Februar dem Bundesinnenministerium übergeben.
Die DPVKOM fordert, eine Besitzstandswahrung beziehungsweise eine weiterreichende Übergangsregelung zu treffen oder den sogenannten Kinderzuschlag so anzuheben, dass keine finanziellen Einbußen entstehen.
Unabhängig davon sprechen wir uns dafür aus, dass in diesem Gesetzgebungsvorhaben die durchgeführten Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) in der gesetzlichen Rentenversicherung auch in der Versorgung der Beamten entsprechend nachvollzogen werden.
Der dbb wird an einem Beteiligungsgespräch zum Gesetzesvorhaben teilnehmen. Dieses wird voraussichtlich noch im April stattfinden.