- Bei der Postbank beginnt in wenigen Wochen eine neue
Die aus den Gewerkschaften DBV, DPVKOM und komba bestehende Tarifgemeinschaft hat sich für die voraussichtlich im Juni beginnende Tarifrunde bei den „gelben“ Einheiten der DB Privat- und Firmenkundenbank AG (DB PFK AG) auf ein umfangreiches Forderungspaket verständigt. So enden die bestehenden Entgeltregelungen bei der ehemaligen Deutschen Postbank AG, der Postbank Filialvertrieb AG, der BCB AG, der Postbank Service GmbH, der Postbank Direkt GmbH und der BHW KSG GmbH zum 31. Juli dieses Jahres.
Das Forderungspaket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
- eine lineare Gehaltserhöhung von 6 Prozent für alle rund 18 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeiteinheiten) bei einer 12-monatigen Mindestlaufzeit der Entgelttabellen;
- eine jährliche Wahlmöglichkeit für alle Arbeitnehmer zwischen der oben genannten Gehaltserhöhung und zusätzlichen freien Tagen;
- eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um monatlich 100 Euro;
- die Einführung einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für diejenigen Arbeitnehmer, denen eine solche bisher noch nicht zusteht;
- einheitliche vermögenswirksame Leistungen für alle Beschäftigten in Höhe von monatlich 40 Euro;
- eine Teilnahme aller Beschäftigten am Belegschaftsaktienprogramm der Deutschen Bank AG und
- die Einführung eines für die Beschäftigten zeitlich frei wählbaren, bezahlten Vorsorgeuntersuchungstages pro Jahr zwecks Gesundheitserhalt.
Auch Beamte sollen profitieren
Dabei legt die Tarifgemeinschaft natürlich Wert auf eine nachgelagerte,
wirkungsgleiche Übertragung der erzielten Ergebnisse auf die rund 4
000 aktiven Beamte, mindestens in puncto Belegschaftsaktienprogramm
sowie Vorsorgeuntersuchungstag. Außerdem setzen wir uns für eine
unveränderte Weiterzahlung der monatlichen Filialzulage für verbeamtete
Kolleginnen und Kollegen im Postbank-Filialvertrieb über August 2019
hinaus ein. Dessen ungeachtet ist für die Tarifgemeinschaft ein
weiterer Aspekt sehr wichtig: Auch wenn bei der DB PFK AG
betriebsbedingte Beendigungskündigungen
tariflich noch bis zum 30.
Juni 2021 ausgeschlossen sind, werden wir schon jetzt eine langfristige
Verlängerung des Schutzes bis zum 31. Dezember 2029 thematisieren. Eine
Verlängerung im selben Umfang streben wir auch für die in einem
schuldrechtlichen Vertrag festgeschriebene Regelung zum Einigungszwang
der Sozialpartner bei Standortschließungen an, die sonst am 31. Dezember
2023 enden würde.