Am 03.07.2019 wurde vom Bundeskabinett der entsprechende Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten beschlossen.
Ziel ist es, im Hinblick auf die Digitalisierung und dem demografischen Wandel den neuen Anforderungen an den öffentlichen Dienst gerecht zu werden.
Folgende zentrale Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:
– Strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen
– Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und Personalbindung
– Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen
– Vergütung für Soldaten mit besonderer Belastung
– Reform der Bundesbesoldungsordnung B
– Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter
– Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft
– attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts
– Übertragung der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von
Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
in das Beamtenversorgungsrecht
– Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem
Versorgungsfonds des Bundes
– Vereinfachung und Verbesserung der
versorgungsrechtlichen Behandlung von Zeiten im
öffentlichen Dienst zwischenstaatlicher und überstaatlicher Einrichtungen
Auch eine Änderung des Familienzuschlages 1 und 2 sah der frühere Gesetzentwurf
vor!
Der bisherige Familienzuschlag 1 sollte halbiert und
nur noch für verheiratete Beamte gewährt werden,
um Familien mit Kindern finanziell zu stärken und der Familienzuschlag 2
(finanzielle Berücksichtigung der Kinder) entsprechend angehoben werden.
DPVKOM Bayern erfolgreich protestiert
Nach massiven Beschwerden und Einsprüchen der DPVKOM Bayern und weiterer Gewerkschaften sowie Berufsverbänden, wurde die betreffende Regelung wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sehr positiv für unsere Beamten ohne Kinder, Pensionäre und verwitweten Beamten, somit bleibt die Besitzstandwahrung weiterhin erhalten.