Bundeskabinett beschließt Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Am 03.07.2019 wurde vom Bundeskabinett der entsprechende Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten beschlossen.

Ziel ist es, im Hinblick auf die Digitalisierung und dem demografischen Wandel den neuen Anforderungen an den öffentlichen Dienst gerecht zu werden.

  Folgende zentrale Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen:
– Strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen
– Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und Personalbindung
– Anpassung der Auslandsbesoldung an geänderte Rahmenbedingungen
– Vergütung für Soldaten mit besonderer Belastung
– Reform der Bundesbesoldungsordnung B
– Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter
– Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft
– attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts
– Übertragung der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von

  Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht
– Verschiebung des Entnahmebeginns aus dem Versorgungsfonds des Bundes
– Vereinfachung und Verbesserung der versorgungsrechtlichen Behandlung von Zeiten im

  öffentlichen Dienst zwischenstaatlicher und überstaatlicher Einrichtungen


Auch eine Änderung des Familienzuschlages 1 und 2 sah der frühere Gesetzentwurf vor!

 
Der bisherige Familienzuschlag 1 sollte halbiert und nur noch für verheiratete Beamte gewährt werden, um Familien mit Kindern finanziell zu stärken und der Familienzuschlag 2 (finanzielle Berücksichtigung der Kinder) entsprechend angehoben werden.

DPVKOM Bayern erfolgreich protestiert

Nach massiven Beschwerden und Einsprüchen der DPVKOM Bayern und weiterer Gewerkschaften sowie Berufsverbänden, wurde die betreffende Regelung wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sehr positiv für unsere Beamten ohne Kinder, Pensionäre und verwitweten Beamten, somit bleibt die Besitzstandwahrung weiterhin erhalten.