Dass die Verantwortlichen bei der Deutschen Post AG (DP AG) zurzeit in puncto Betriebsorganisation kaum einen Stein auf dem anderen belassen, ist offenkundig. Ziel der Umstrukturierungen ist eine tatsächliche oder vermeintliche Effizienz- und Ertragssteigerung des hiesigen Geschäfts. Nun trifft der Veränderungseifer auch die bundesweit gut 150 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi).
Deren zentrale und im Arbeitssicherheitsgesetz definierte Aufgabe ist es, den Arbeitgeber zu den Themen Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zu beraten und ihn bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen im Interesse der Belegschaft zu unterstützen. Noch sind die FASi bei der DP AG bei der Service-Niederlassung Human Ressources Deutschland (HR D) – ein überregionaler Betrieb – angesiedelt. Nach dem Willen der Bonner Postzentrale sollen sie nun schnellstmöglich in die für sie jeweils am nächsten gelegene Niederlassung „Betrieb“ (ehemals Brief) eingegliedert werden. Sie wären dort dann dem Niederlassungsleiter disziplinarisch direkt unterstellt.
Vorhaben läuft Arbeitsschutzbestimmungen zuwider
Aus Sicht der DPVKOM läuft dieses Vorhaben indes allen geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen zuwider. Interessenskonflikte sind damit
vorprogrammiert! So ist es für uns nicht vorstellbar, dass ein von der
Weisung der Betriebsleitung abhängiger FASi eben diesen Betrieb im
Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Pflichten wirksam kontrollieren
und dort erforderliche – mitunter für den Arbeitgeber unbequeme und/oder
kostenintensive – Maßnahmen anstoßen kann. Gerade das ist aber mit
Blick auf die zwar leicht rückläufigen, aber immer noch viel zu hohen
Unfallzahlen im Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland
zwingend erforderlich. So ereigneten sich von Januar bis Juni 2019 pro
200 000 Arbeitsstunden 16,2 Unfälle. In der Summe sind dies 7.835
Unfälle. Die DPVKOM fordert daher die Entscheidungsträger im Posttower
auf, die FASi bei HR D zu belassen. Dabei verweist sie mit Nachdruck auf
das erste Kernelement aus der Unternehmensrichtlinie „Arbeits- und
Gesundheitsschutz“! Dieses lautet passenderweise: Sicherheit kommt
zuerst. Die Beachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Vorrang vor
kurzfristigen ökonomischen Erwägungen.