„Die Delivery-Mitarbeiter fühlen sich ein zweites Mal verkauft und sind verärgert.“ Das sagte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus gegenüber „Welt Online“. Dabei nahm sie Bezug auf die aus Sicht der DPVKOM fehlerhaften Eingruppierungen von Mitarbeitern der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe infolge der zum 1. Juli erfolgten Rückführung der Beschäftigten der Delivery GmbHs in die Deutsche Post AG.
Eine falsche Eingruppierung geht mit monatlichen finanzielle Einbußen für die Beschäftigten einher. Die DPVKOM wird daher eine Musterklage gegen die Deutsche Post AG einreichen, mit der die Anerkennung von Berufsjahren bei Zustellern der Delivery-Regionalgesellschaften durchgsetzt werden soll. Nach unserer Auffassung besteht eine gewisse Erfolgsaussicht auf Anerkennung von Post-Vorbeschäftigungszeiten, wenn die Beschäftigten (vor Delivery) mindestens drei Jahre bei der DP AG gearbeitet haben. Eine erfolgreiche Klage würde demnach dazu führen, dass die Betroffenen rückwirkend zum 1. Juli in einer entsprechend höheren Gruppenstufe eingestuft werden müssen und damit monatlich mehr Geld verdienen.
Artikel „Aufstand bei der Post“ in Welt Online vom 2. September 2019