Neu: Schutz bei Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers

Wer Tag für Tag dienstlich im Straßenverkehr unterwegs ist – egal ob zu Fuß, per Fahrrad oder im Auto – unterliegt einem gewissen Unfallrisiko. Wenn es einmal gekracht hat und der Arbeitgeber Schadenersatz fordert, kann dies für den Beschäftigten mitunter sehr teuer werden. Mitglieder der DPVKOM Bayern sind ab sofort automatisch versichert, falls der Arbeitgeber Schadenersatz fordert. Ohne Extra-Kosten!

DPVKOM-Mitglieder, die dienstlich mit einem Fahrzeug – dazu zählen auch Fahrräder, E-Trikes etc. – ihres Arbeitgebers unterwegs sind, werden nicht zuletzt durch den enormen Arbeits- und Zeitdruck immer wieder in Unfälle im Straßenverkehr verwickelt, bei denen natürlich auch Schäden an Dienstfahrzeugen oder dem Eigentum Dritter entstehen können. Immer häufiger, insbesondere bei der Deutschen Post und den Regionalgesellschaften der DHL Delivery GmbH, verlangt der Arbeitgeber dann Schadenersatz. Für die Beschäftigten kann dies sehr teuer werden – nicht aber für DPVKOM-Mitglieder. Denn die DPVKOM hat den Schutz der Diensthaftpflichtversicherung für alle aktiven Mitglieder erweitert. Ab sofort zahlt diese auch, wenn Schadensfälle bei Dienstfahrten mit Dienstfahrzeugen und -fahrrädern entstehen und der Arbeitgeber hierfür Regress verlangt. Dabei werden bis zu 150 000 Euro übernommen. Wichtig: In diesen Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Schadensfälle, die mit dienstlich genutzten Privatfahrzeugen verursacht werden. Das gleiche gilt bei dienstlich angemieteten Fahrzeugen oder genehmigten Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen.

Der umfassende Versicherungsschutz kostet DPVKOM-Mitglieder keinen Cent extra, da er ab sofort bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Weitere Informationen zu diesem Versicherungsschutz erteilt Ihnen gerne die DPVKOM Bayern.