DPVKOM in den Medien Haustarifvertrag der Deutschen Post AG muss auch für Delivery-Mitarbeiter gelten

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ über die geplante Gründung von Gemeinschaftsbetrieben der Briefniederlassungen und den jeweiligen lokal ansässigen DHL Delivery GmbHs. Ziel der Deutschen Post AG ist es, diese Maßnahme zum 1. April dieses Jahres umzusetzen. In einem Gemeinschaftsbetrieb würden weiterhin unterschiedliche Tarifverträge für die Zusteller gelten.

Vor diesem Hintergrund hat sich die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus dafür ausgesprochen, die Delivery-Mitarbeiter in den Tarifvertrag der Deutschen Post AG aufzunehmen. Nach Auffassung unserer Gewerkschaft muss der althergebrachte Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ auch zukünftig gelten. 

Ferner kritisierte die DPVKOM-Bundesvorsitzende gegenüber der Welt den mit einem Gemeinschaftsbetrieb einhergehenden flexiblen Personaleinsatz als „verdeckte Leiharbeit“. 

Artikel: „12 statt 20 Euro – Post brüskiert ihre Paketboten“