Mit einer SMS teilte ein Arbeitgebervertreter dem Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Magdeburg sinnbildlich mit, dass es den gewählten Betriebsrat für diese Niederlassung nicht mehr gibt. „Das ist eine beispiellose Unverschämtheit! Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber dem demokratisch gewählten Sozialpartner und das ist ganz klar ein Rechtsbruch“, so die Bundesvorsitzende der Fachgewerkschaft DPVKOM Christina Dahlhaus.
Die
Deutsche Post AG setzt gerade eine große Umorganisation durch. So wird
es statt bisher 50 zukünftig noch 40 Niederlassungen beziehungsweise
Betriebe geben.
Diese Maßnahmen sind nach § 111
Betriebsverfassungsgesetz so genannte Betriebsänderungen. Der
Betriebsrat der Niederlassung Magdeburg ist betroffen, da der Betrieb
Magdeburg zwar bestehen bleiben soll, aber einige Beschäftigte der
Niederlassung Braunschweig dem Betrieb Magdeburg zugeordnet werden
sollen.
„Der Arbeitgeber hat laut § 111
Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Das
ist bis heute nicht erfolgt und die Maßnahme soll zum 1. Juli 2019
umgesetzt werden. Hier hat die Deutsche Post AG gegen das
Betriebsverfassungsgesetz verstoßen“, so sagt Dahlhaus weiter.
„Dagegen wird der Betriebsrat rechtliche Schritte einleiten und jetzt
kommt alles, was mit dieser Betriebsänderung zu tun hat, auf den
rechtlichen Prüfstand“, erklärt die Vorsitzende der DPVKOM und sagt den
DPVKOM-Mitgliedern hiermit die volle Unterstützung zu.