DPVKOM-Betriebsrat leitet rechtliche Schritte gegen die Deutsche Post AG ein!

  • Beim Arbeitsgericht in Magdeburg wurden mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

Der mehrheitlich von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestellte Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg hat gestern beim Arbeitsgericht Magdeburg insgesamt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG eingereicht.

„Damit leitet unser Betriebsrat rechtliche Schritte gegen die Deutsche Post ein, die aus unserer Sicht eindeutig gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt und die Demokratie im Unternehmen mit Füßen tritt. Das lassen wir uns nicht bieten. Dieser Rechtsbruch muss sanktioniert werden“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus. Mit den beantragten einstweiligen Verfügungen will der DPVKOM-Betriebsrat unter anderem die Herausgabe und Bekanntmachung der in einem Zuordnungstarifvertrag getroffenen Bestimmungen und sämtliche tarifliche Regelungen zur Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Gremien der Briefniederlassung Magdeburg erwirken. Dieser Zuordnungstarifvertrag soll mittlerweile zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft ver.di ausverhandelt sein. Mit einer weiteren einstweiligen Verfügung wird die Deutsche Post aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Auswirkungen die geplante Eingliederung von einem Teil der Mitarbeiter der Briefniederlassung Braunschweig auf die Arbeitsplätze in der Briefniederlassung Magdeburg haben wird.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die zum 1. Juli 2019 geplante Umsetzung der Neuorganisation im Bereich der Deutschen Post. Diese sieht eine Zusammenlegung und Auflösung einzelner Briefniederlassungen vor. Davon ist auch die Briefniederlassung Magdeburg und der dortige Betriebsrat betroffen. Im Zuge dieser Neustrukturierung soll die Briefniederlassung Magdeburg nach einem von der Deutschen Post vorgelegten Informationsschreiben einen Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig aufnehmen. Vor diesem Hintergrund ist die DPVKOM davon ausgegangen, dass der Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg ebenfalls weiter besteht, da die Deutsche Post immer nach dem Grundsatz „eine Briefniederlassung, ein Betriebsrat“ verfährt. Die bislang freigestellten Betriebsräte des mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrates der Briefniederlassung Braunschweig wären fortan als freigestellte Sachverständige im Magdeburger Betriebsrat tätig. Am 14. Juni 2019 wurde dem Betriebsratsvorsitzenden der Briefniederlassung Magdeburg von der Niederlassungsleiterin dann plötzlich per SMS sinngemäß mitgeteilt, dass es den von den Beschäftigten gewählten Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg nicht mehr gebe, sondern der Braunschweiger Betriebsrat das sogenannte Übergangsmandat für die Magdeburger Niederlassung erhalte. In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf die im Zuordnungstarifvertag oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen an, die der DPVKOM bis dato nicht vorliegen.  

Dessen ungeachtet ist diese Information per SMS ein grober Verstoß gegen § 111 Betriebsverfassungsgesetz, wonach der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten hat. Das ist hier nicht geschehen. Christina Dahlhaus: „Zusammen mit unseren Betriebsratsmitgliedern in Magdeburg werden wir alle rechtlichen Schritte ausschöpfen und uns gegen diesen Rechtsbruch wehren.“

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