- Die DPVKOM klagt vor dem Arbeitsgericht für die Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten ehemaliger Delivery-Mitarbeiter bei der Deutschen Post AG.
Am 12. Dezember vergangenen Jahres fand der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bonn in Sachen Musterklage für ehemalige Delivery-Mitarbeiter statt (siehe hierzu auch die Meldung vom 13. Dezember 2019). Erwartungsgemäß wurde bei diesem Termin noch kein Urteil gesprochen.
Bekanntermaßen will die DPVKOM die Deutsche Post AG (DP AG) mit juristischen Mitteln zwingen, die bei ihr – noch vor Gründung der Regionalgesellschaften – erbrachten Beschäftigungszeiten der dann zu den Delivery-Regionalgesellschaften gewechselten Beschäftigten hinsichtlich der zum 1. Juli 2019 neu geregelten Einstufung im Entgelttarifvertrag grundsätzlich anzuerkennen. Bislang weigert sich der Arbeitgeber, entsprechende Vorbeschäftigungszeiten zu berücksichtigen. Ein Erfolg vor Gericht würde sich für Betroffene – je nach Länge der Vorbeschäftigung – durch ein deutliches Lohnplus positiv auswirken. Es geht hierbei schlichtweg um Respekt und ein Stück Gerechtigkeit.
Nachdem die nächste Gerichtsverhandlung in Form einer Kammerverhandlung zunächst für den 6. Februar angesetzt war, wurde dieser nunmehr auf den 19. März verschoben. So hatte die DP AG zwischenzeitlich ihren Anwalt gewechselt – ein Schelm, wer dahinter Taktik der Gegenseite vermutet – und aus diversen Gründen die Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins Anfang Februar beantragt. Sei es drum. Die guten Argumente der DPVKOM sind am 19. März, hier erwarten wir das Urteil, nicht weniger wert.