Zustellerinnen und Zusteller müssen eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Arbeitszeitmodelle Rahmendienstplan oder Ist-Zeit haben. Dies hat die DPVKOM in einem offiziellen Anhörungsgespräch zu den laufenden Tarifverhandlungen zum Thema „Arbeitszeit in der Zustellung“ am 2. März in der DPVKOM-Bundesgeschäftsstelle in Bonn gefordert.
So will die Deutsche Post AG eine bundesweit einheitliche Arbeitszeitregelung für die Brief-, Verbund- und Paketzustellung. Dabei bräuchte es nach Auskunft der beiden Arbeitgebervertreter Dr. Christian Müller und Uwe Hohmann (beide Abteilung Tarif und Mitbestimmung der Deutschen Post) auch eine einheitliche Regelung zu Dienstplänen und es müsste ein Arbeitszeitkonto zur Buchung von Minus- und Plusstunden eingeführt werden. Erklärtes Ziel der Post ist eine weitere Flexibilisierung der Zustellung, um auf Schwankungen der Sendungsmengen reagieren zu können.
Für die DPVKOM bedeutet das im Klartext: Es wird wohl für alle Zusteller zu einer einheitlichen „Ist-Zeit“-Regelung mit einer dynamischen Bezirksschneidung kommen. Mit einer solchen Regelung wäre die in vielen Betrieben vorhandene Wahlmöglichkeit der Zusteller, auch im Rahmendienstplan arbeiten zu können, hinfällig. Das darf nicht sein. Diese Alternative zur „Ist-Zeit“ muss bestehen bleiben. Diese Forderung bekräftigte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus.
Eine bundesweit einheitliche Regelung auf Ist-Zeit-Basis und womöglich ohne Abbruchsrecht dient nur dem Arbeitgeber, nicht aber den Beschäftigten. Der Tarifvertragsentwurf der DPVKOM zur „Arbeitszeit in der Zustellung“ (weitere Infos hier) stellt hingegen den Gesundheitserhalt der Zusteller in den Fokus. Wesentliche Inhalte des Tarifvertragsentwurfs und Forderungen in Bezug auf die Arbeitszeit stellten die DPVKOM-Vertreter der Arbeitgeberseite in dem Gespräch detailliert vor.
Faltblatt: Ist-Zeit-Erfassung oder Rahmendienstplan? Eine Entscheidungshilfe