Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Menschen in Deutschland als schwerbehindert. Doch im Berufsleben gibt es eine Ausnahme – die Gleichstellung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit anerkannter Gleichstellung eine Reihe von Vorteilen erwirken.
Welche Vorteile das sind, erklärt die DPVKOM in einem neuen Faltblatt. Dieses beantwortet zahlreiche Fragen zu diesem wichtigen Thema.