Keine Kürzung der Corona-Sonderzahlung für Beamte der Deutschen Post!
Die Deutsche Post AG darf die bei der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes vereinbarte Corona-Sonderzahlung, die auf die Bundesbeamten und damit die Beamten der Postnachfolgeunternehmen übertragen werden soll, nicht mit dem bereits an Beamte gezahlten Corona-Sonderbonus in Höhe von 300 Euro verrechnen. Damit darf keine Anrechnung der schon ausgezahlten Corona-Prämie erfolgen!
Nach mehreren Gesprächen mit den zuständigen Ministerien der Finanzen und des Innern hat die DPVKOM diese Klarstellung als zuständige Fachgewerkschaft heute schriftlich erhalten. Dabei hatte die DPVKOM vehement gegen die Auslegung der Deutschen Post AG argumentiert. Diese kann sich damit in ihrer bisherigen Haltung zur Verrechnung der beiden gezahlten Boni nicht auf eine Gesetzesgrundlage berufen und hat die fehlenden Summen nachzuzahlen.
Das ist ein toller Erfolg für die DPVKOM und eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post.