Post bietet Abfindungszahlung für freiwillig ausscheidende Mitarbeiter an

Engagierter Vorruhestand muss endlich auch für Beamte des einfachen Dienstes möglich sein!

Bei der Deutschen Post AG (DP AG) finden derzeit eine Vielzahl an Umstrukturierungsmaßnahmen zum Zwecke einer vermeintlichen Optimierung von Abläufen statt. Dazu zählen zum Beispiel der komplette Umbau des Geschäftsbereichs Vertrieb ebenso wie die bundesweite Einführung des Projektes „Führung vor Ort“ in den Abteilungen 33 (Brief- und Verbundzustellung) und 36 (Paketzustellung) der Niederlassungen.

Leider geht aus Arbeitgebersicht mit solcherlei Veränderungen in aller Regel auch ein Personalminderbedarf einher, das heißt, die Belegschaft wird entsprechend reduziert. Über die tatsächliche Notwendigkeit von Arbeitsplatzabbau lässt sich indes in vielen Fällen trefflich streiten, zumindest dann, wenn diese Vorgänge durch die Gewerkschaftsbrille betrachtet werden. So wird oftmals die zu leistende Arbeitsmenge hinterher zumeist nicht geringer, dafür schlichtweg auf weniger Köpfe verteilt mit der Folge, dass die Belastung jedes Einzelnen weiter ansteigt. Das einzig „Positive“ am Ganzen ist lediglich, dass von der Unternehmensführung nicht mehr benötigte Beschäftigte grundsätzlich „sozialverträglich“ ausscheiden können und sich als Arbeitnehmer daher keiner betriebsbedingten Kündigung gegenübersehen. Diese sind nämlich bis zum 31. Dezember 2023 tarifvertraglich ausgeschlossen.

Deutsche Post will ausscheidenden Mitarbeitern Abfindung zahlen

Anfang Januar hat die DP AG verkündet, einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitern nachstehend aufgeführter Beschäftigtengruppen unter dem Arbeitstitel „Personalinitiative 2021“ eine Abfindungszahlung zu leisten, sollten diese das Unternehmen in diesem Jahr „freiwillig“ verlassen. Ein Rechtsanspruch auf diese Abfindung, die grundsätzlich nach einem tarifvertraglich festgelegten Mechanismus berechnet wird, besteht für den Einzelnen indes nicht.

  • Prioritäten-Gruppe 1: Arbeitnehmer im (langjährigen) Personalüberhang mit geringer Aussicht auf Regeleinsatz.
  • Prioritäten-Gruppe 2: Arbeitnehmer des Unternehmensbereichs Post und Paket Deutschland, welche von bereits begonnenen oder dieses Jahr anstehenden Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind sowie Kräfte aus den Niederlassungen bei Vorliegen eines „dienstlichen Interesses“.
  • Prioritäten-Gruppe 3: Nach den Entgeltgruppen 1 bis 3 bezahlte Arbeitnehmer der Niederlassungen, die in der Regel mindestens 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind und „deren Ausscheiden im Rahmen der Umgestaltung betrieblicher Abläufe erfolgt“. Darunter fällt beispielsweise die Umwandlung von Briefzustellbezirken in Verbundzustellbezirke.

Wem als DPVKOM-Mitglied ein Abfindungsangebot unterbreitet wird, sollte sich auf jeden Fall vor der Unterschrift an die Betriebsräte, Gewerkschaftssekretäre oder die Bundesgeschäftsstelle der DPVKOM wenden.

Engagierter Ruhestand nur für bestimmte Beamte möglich

Auch bestimmte Gruppen von verbeamteten Kolleginnen und Kollegen haben – bei Erfüllung aller gesetzlicher Voraussetzungen – ab sofort wieder die Möglichkeit, den so genannten „engagierten Ruhestand“ zu nutzen. Damit können sie frühestens zum 1. April 2021 ohne Abschlag vom bis dato erdienten Ruhegehalt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Der Gesetzgeber hatte die entsprechende Grundlage für die Postnachfolgeunternehmen Ende Oktober letzten Jahres bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Inanspruchnahme des engagierten Ruhestands ist dieses Mal grundsätzlich nur aktiven, sich im Personalüberhang der Einsatzbereiche „Zentrale“, „SSC Procurement Germany“, „SSC Finance & HR Operations Deutschland (FHD)“, „CSG GmbH“, „CSG.TS GmbH“, „DP DHL CREM GmbH“ und der SNL HR Deutschland“ befindlichen Beamtinnen und Beamten möglich. Die Antragsfrist läuft noch bis einschließlich 5. Februar. Formulare sind unter anderem bei der zuständigen Personalabteilung erhältlich, welche ausgefüllt auch dort wieder einzureichen sind. So weit, so gut. Seit Jahren kritisiert die DPVKOM bekanntermaßen aufs Schärfste, dass die DP AG Beamte des einfachen Dienstes – die meisten von ihnen sind als Zusteller tätig – von der Inanspruchnahme des engagierten Ruhestands ausschließt. Mit Blick auf die körperlich extrem hohe Belastung, der die zumeist schon lebensälteren Kolleginnen und Kollegen täglich und dauerhaft ausgesetzt sind, ist diese Praxis nicht nur nicht hinnehmbar, sondern komplett unsozial!

Nach Überzeugung der DPVKOM wäre es für das Unternehmen leicht möglich – insbesondere vor der oben genannten strukturellen Verschiebung von der Brief- zur Verbundzustellung –, für eine bestimmte Anzahl von beamteten Arbeitskräften eine Überhangsituation darzustellen. Glaubt man den offiziellen Verlautbarungen der Verantwortlichen zu den Bewerberzahlen im Bereich Post und Paket Deutschland, dann ließe sich der hierdurch entstehende Personalbedarf durchaus durch Neueinstellungen von Arbeitnehmern decken.

Kurzum: Die DPVKOM fordert, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung endlich die Wahl zwischen Arbeit und engagiertem Ruhestand und nicht die Wahl zwischen Arbeit und Dienstunfähigkeit bekommen!

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