15-Kilometer-Regel

Der Weg zur Arbeit ist erlaubt!

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gilt in manchen Gebieten hierzulande die 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet, dass sich Menschen in sogenannten Hotspots ohne triftigen Grund nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Der Weg zur Arbeit ist jedoch nach wie vor erlaubt.

An dieser Stelle beantwortet die DPVKOM die wichtigsten Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Für wen gilt die 15-Kilometer-Regel?

Wer in einem Landkreis oder einer Stadt lebt, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 aufweist, soll einen Radius von 15 Kilometern um seinen Wohnort herum ohne einen „triftigen Grund“ nicht verlassen.

Die 15-Kilometer-Regel wird aber nicht von allen Bundesländern angewandt. Hier sollte man sich vorab genauestens informieren.

Was ist mit Wohnort gemeint?

Mit Wohnort ist das Gemeinde- oder Stadtgebiet gemeint, nicht die Wohnadresse!

Kommen Beschäftigte trotzdem zur Arbeit?

Ja, das ist möglich. Der Arbeitsweg ist explizit erlaubt und stellt einen triftigen Grund dar. Auch Einkaufen und Arztbesuche sind zum Beispiel triftige Gründe.

Was soll ich machen, wenn ich auf dem Arbeitsweg von der Polizei oder dem Ordnungsamt kontrolliert werde, weil ich mich in einem Corona-Hotspot befinde?

Für den Fall einer Kontrolle bietet es sich an, dass den Beschäftigten seitens ihrer Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung mitgegeben wird. Damit sollten sie den Weg problemlos fortsetzen können. Bisher gibt es keine formalen Anforderungen für eine solche Arbeitgeberbescheinigung.

Im Prinzip reicht ein einfaches Schreiben des Arbeitgebers, idealerweise jedoch mit Stempel und auf Briefpapier. Außerdem sollte in einer Genehmigung stehen:

  • Name und Anschrift des Unternehmens, falls abweichend: Arbeitsort
  • Name und Wohnort des Arbeitnehmers
  • Arbeitszeiten des Arbeitnehmers
  • Erklärung, dass Anwesenheit zwingend erforderlich ist

Das Schreiben sollten Beschäftigte bei ihrem zuständigen Vorgesetzten oder der Personalabteilung anfordern.