Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022

Wichtige Neuregelungen plötzlich gestrichen!

  • Die ursprünglich vorgesehene finanzielle Entlastung für Beamte mit Kindern lässt erst einmal auf sich warten.

Im März dieses Jahres hat das Bundesinnenministerium den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbänden, darunter unserem Dachverband dbb und damit auch uns als DPVKOM den überarbeiteten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 zur Stellungnahme übersandt.

Im Wesentlichen sollen mit diesem Gesetzentwurf – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Bundesbeamten und damit auch für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear anzuheben. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt dabei einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung wird dann gemäß § 14a Absatz 2 Satz 3 BBesG der Versorgungsrücklage zugeführt.

Weitergehende Änderungen der Besoldungsstruktur, wie sie in einem ursprünglichen Entwurf aus dem Februar dieses Jahres noch enthalten waren – hierzu hatte die DPVKOM-Bayern bereits eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben -, sind in der geänderten Version des Entwurfes nun nicht mehr enthalten. So sah der erste Entwurf noch die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17) vor, mit der die Besoldungsstruktur so angepasst werden sollte, dass die Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder realitätsgerecht berücksichtigt werden. Dieser Passus wurden nun gestrichen.

Finanzielle Entlastung für Beamte bleibt aus
Auch war in dem Februar-Entwurf noch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags vorgesehen, der sich an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes ausrichten sollte. Damit sollte den Unterschieden beim Mietenniveau in Deutschland Rechnung getragen werden, um damit die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Dieser regionale Ergänzungszuschlag hätte insgesamt 7 Stufen beinhaltet, wobei eine finanzielle Zuwendung nahezu ausschließlich kindbezogen und nur in der höchsten Zuwendungsstufe allein für das „Verheiratet- beziehungsweise Verpartnertsein“ erfolgt wäre. Die vorgesehenen Zuschläge wären teils erheblich ausgefallen, sodass beispielsweise ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der höchsten Stufe 7 zusätzlich zu seiner Besoldung einen regionalen Ergänzungszuschlag von 936 Euro erhalten hätte!

Warum dieser ursprüngliche Entwurf unvermittelt zurückgezogen und diese Regelungen nunmehr nicht mehr enthalten sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Vor dem Hintergrund, dass diese zu einer deutlichen finanziellen Entlastung von Beamten mit Kindern – insbesondere des einfachen und mittleren Dienstes – geführt hätten, welche durch die Miet- und Kaufpreisentwicklung von Immobilien insbesondere in Ballungsräumen besonders belastet sind, ist dies ein skandalöses Vorgehen, welches Vertrauen zerstört!

Auch dbb kritisiert Bundesfinanzministerium für Rückzug
Der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer sagte in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021: „Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.“

Und weiter: „Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.