Die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem dbb Gewerkschaftstag Ende November in Berlin, dass es Verbesserungen bei der amtsangemessenen Alimentation für Beamte geben soll, muss nach Auffassung der DPVKOM nun zeitnah umgesetzt werden – auch für die Bundesbeamten.
So ist eine Anpassung der Besoldungsstruktur nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 für Bundesbeamte und damit auch für die Beamten von Post, Telekom und Postbank noch immer nicht erfolgt. Das oberste Verfassungsgericht hatte damals unter anderem die unzureichende Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien gerügt und dem Gesetzgeber auferlegt, die Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder realitätsgerecht zu berücksichtigen. Hierzu war im Februar 2021 ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vorgelegt worden, der unter anderem die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags für aktive Beamte mit Kindern beinhaltete, der den Unterschieden beim Mietenniveau in Deutschland Rechnung tragen um damit die amtsangemessene Alimentation sicherstellen sollte. Dieser Gesetzentwurf wurde nur wenige Wochen in einer neuen Fassung vorgelegt, und zwar ohne die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Auch die geplante Reform des Familienzuschlags lässt weiter auf sich warten. Bislang wurde diesbezüglich kein neuer Gesetzesvorschlag präsentiert.
Aus Sicht der DPVKOM muss ein neuer Gesetzesentwurf zeitnah vorgelegt werden und vor allem Folgendes beinhalten beziehungsweise sicherstellen:
- Deutlich höherer Familienzuschlag für Bundesbeamte und Ruheständler mit Kindern.
- Keine Umverteilung und finanzielle Benachteiligung zu Lasten der Versorgungsempfänger.