Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 1. August ein Eckpunktepapier zur geplanten Überarbeitung des Postgesetzes veröffentlicht. Selbstverständlich hat die DPVKOM als Fachgewerkschaft für die Beschäftigten im Konzern Deutsche Post DHL (DP DHL) zu allen darin aufgeführten Aspekten eine klare Meinung, die sie dem BMWi innerhalb der nächsten Wochen zuleiten wird.
Auch nimmt unsere Gewerkschaft natürlich an dem vom Ministerium für den 10. September in Bonn angesetzten Branchendialog teil und wird dort aktiv ihre Standpunkte in die Diskussion rund um die geplante Änderung des Postgesetzes einbringen.
An dieser Stelle sollen im Rahmen eines ersten Kurzkommentars der DPVKOM zunächst drei Kernaspekte reichen:
1. Wir sind als Interessensvertreter der Beschäftigten der Überzeugung, dass verstärkter Wettbewerb in einem tendenziell schrumpfenden Markt wie der Briefbranche grundsätzlich nicht zu Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen kann. Im Gegenteil. Ein verschärfter Konkurrenzkampf – diesen kann man im boomenden Paketsegment beobachten – hat auch bei der DP AG in jüngster Vergangenheit zu einer Absenkung der Tarifstandards und damit zu einer fortschreitenden Entwertung der Arbeit geführt. Über das bei anderen Zustelldiensten, die ihr Geschäft ausschließlich oder hauptsächlich über beauftragte Servicepartner erledigen lassen, grassierende Lohn- und Sozialdumping gar nicht erst zu reden.
Das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung ist sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine Grundlage für nachhaltige Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung wäre allerdings vielmehr auch ein branchenspezifischer Mindestlohn in Deutschland für Post- und Paketzustelldienste.
2. Die DPVKOM erteilt Gedankenspielen, nach denen in Deutschland im Rahmen des nationalen Postuniversaldienstes Briefe bald nur noch von Dienstag bis Samstag zugestellt werden müssen, eine klare Absage.
Eine solche Veränderung würde bei der Deutschen Post AG schätzungsweise – direkt oder indirekt – eine niedrige fünfstellige Zahl von Arbeitsplätzen massiv gefährden. Dass die Briefsendungsmengen am Montag besonders gering ausfallen hat auch mit der schon jetzt vom Unternehmen aktiv betriebenen Sendungsmengensteuerung zu tun. So wird Werbepost montags generell nicht mehr ausgeliefert, vollbezahlte Briefe dagegen schon. Eine weitere Verschlechterung des Serviceangebots macht die Nutzung der postalischen Infrastruktur für Kunden nur unattraktiver und führt schlussendlich zu weiterem Arbeitsplatzabbau.
3. Auch wenn dieser Aspekt im Eckpunktepapier nicht direkt, sondern verklausuliert aufgegriffen wird. Die DPVKOM tritt aus Arbeitsschutzgründen entschieden allen eventuell geplanten Bestrebungen entgegen, wonach Paketzusteller nicht mehr den geltenden, gesetzlichen Lenkhöchstzeiten unterworfen sein sollten. Gleiches gilt für den Fall, wenn Bestimmungen zur Ladungssicherung im Paketzustellfahrzeug aufgeweicht werden sollten.