DPVKOM erreicht Erfolg! Neue Vorruhestandsregelung für Post, Postbank, Telekom möglich

Beamtinnen und Beamte können eine neue Vorruhestandsregelung der Bundesregierung erwarten – voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2017. Die alte Regelung war zum Ende des Jahres 2016 abgelaufen. Daher hatte sich die DPVKOM für einen weiterhin vorzeitigen Ruhestand stark gemacht. Mit Erfolg!

Aufgrund laufender Diskussionen über die Zukunft der Rente, speziell um mögliche weitere Anhebungen des Renteneintrittsalters, hat sich die Bundesregierung für eine überarbeitete Regelung entschieden – eine sozialpolitische Entscheidung, die von der DPVKOM und dem dbb mehr als begrüßt wird.

Allerdings unterscheidet sich die geplante Vorruhestandsregelung von der ausgelaufenen. Neu ist die Anforderung eines aktiven sozialen Engagements. Dies können die Beamtinnen und Beamten leisten, indem sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Pensionierung:

  • einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst ableisten,
  • ein ehrenamtliches Engagement von 1.000 Stunden nachweisen oder
  • die Voraussetzung einer Pflege- oder Betreuungszeit für Angehörige oder Kinder unter 18 Jahren erfüllen.

Eine weitere Voraussetzung für den Vorruhestand ist die Vollendung des 55. Lebensjahres. Einen Rechtsanspruch wird es nach wie vor nicht geben!

Die neue Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2020 befristet!

Doch die DPVKOM warnt: Die Verknüpfung des Vorruhestandes mit einem Engagement im sozialen Bereich dürfe keine Belastung für die Betroffenen darstellen. Nicht dass die Vorruheständler am Ende die gleiche Arbeitszeit absolvieren, wie gehabt – nur mit einer anderen Tätigkeit. Das verdeutlichen die DPVKOM und der dbb. Auch stünde laut DPVKOM die Politik in der Verantwortung. Es müsse klar sein, dass es sich bei der Neuregelung nicht um ein Privileg auf Kosten der Steuerzahler handelt. Schließlich wird der Vorruhestand von den Unternehmen bezahlt. So ist es in der Privatwirtschaft üblich.

Noch sind die Einzelheiten der Neuregelung nicht bekannt. Sobald diese aber von den zuständigen Bundestagsausschüssen beschlossen wurden, wird die DPVKOM ihre Mitglieder selbstverständlich darüber informieren.