Komplizierte Verhandlungssituation Alles hängt mit allem zusammen

Der Unternehmensbereich PeP der Deutschen Post AG heißt seit Jahresbeginn P&P (Post & Paket Deutschland). So einfach die vor einigen Monaten bereits angekündigte Umbenennung vonstatten ging, so kompliziert stellt sich indes die (Tarif-)Verhandlungssituation für die Sozialpartner im Unternehmen DP AG dar.

Selten war wohl der Spruch „alles hängt mit allem zusammen“ passender als in diesen Wochen. So steht seit inzwischen einem ganzen Jahr die vom Arbeitgeber angestrebte Bildung von Gemeinschaftsbetrieben aus den Briefniederlassungen beziehungsweise der Niederlassung Paket Berlin und den lokal ansässigen DHL Delivery GmbHs auf der Agenda. Selbst die nach zähem Rechtsstreit mit dem Konzernbetriebsrat im November 2018 gebildete Einigungsstelle zum Interessenausgleich konnte bis jetzt – Stand Mitte Januar – keinen Konsens herbeiführen. Nicht nur das, es könnte sogar sein, dass der Einigungsstellenvorsitzende – Dr. Josef Molkenbur, im Hauptamt Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt – bald das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Für diesen Fall wäre jedoch das Thema „Gemeinschaftsbetrieb“ für die DP AG keineswegs vom Tisch. Selbst gestecktes Zeitziel für die Umsetzung der – mutmaßlich mittels einstweiliger Verfügungen erzwungene – Maßnahme bleibt für den Arbeitgeber der 1. April dieses Jahres.


Keine unterschiedliche Bezahlung für gleiche Arbeit
Mit dem Gemeinschaftsbetrieb würden unter einem Dach, entgegen dem althergebrachten Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, unterschiedliche Tarifverträge für die jeweilige Beschäftigtengruppe angewendet. Es würden zum einen die Haustarifverträge der DP AG und zum anderen die Flächentarifverträge der Speditions- und Logistikbranche gelten. Die DPVKOM lehnt das aus gutem Grund ab. Schließlich erhielten die im Gemeinschaftsbetrieb tätigen Mitarbeiter nicht nur unterschiedliche Löhne für die gleiche Arbeit. Auch die Wochenarbeitszeit oder der Urlaubsanspruch der  Beschäftigten wären nicht einheitlich geregelt. Viele Mitarbeiter und mit ihnen auch die DPVKOM empfinden dies – zu Recht – als ungerecht. Außerdem würde der Betriebsfrieden dadurch erheblich gestört.

Das beschriebene Szenario ist jedoch nur eines von insgesamt drei. Tatsächlich ist das Unternehmen nun bereit, mit den Gewerkschaften ergebnisoffen über eine Integration aller rund 13 000 Delivery- Mitarbeiter in die Muttergesellschaft DP AG zu verhandeln. Kommt es zu einer Einigung, könnte die gesellschaftsrechtliche Verschmelzung laut Arbeitgeber im dritten Quartal dieses Jahres über die Bühne gehen. Für die DPVKOM hat dieses Unterfangen im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen natürlich einen gewissen Charme. Allerdings wurden von Unternehmensseite im  Vorfeld möglicher Verhandlungen hierüber bereits hohe Hürden aufgebaut. Dazu zählt unter anderem der personalkostensenkende Umbau des Entgelttarifsystems und der Betriebsrentenregelung der DP AG, zumindest für alle  neu einzustellenden Zustellkräfte. Wer als Gewerkschaft diese und andere Hürden als Mittel zum Zweck um jeden Preis überspringen will, ist sicher schlecht beraten.


Haustarifverträge bei Delivery eine weitere Option
Falls sich die Integration aufgrund der zu unterschiedlichen Auffassungen partout nicht bewerkstelligen lässt, wäre indes eine für alle 46 Delivery-Gesellschaften bundesweit einheitliche Haustarifierung eine weitere Option, die in den Überlegungen dann auch eine Rolle spielt. Das alles wäre für sich genommen schon eine ausreichend komplizierte  Gemengelage. Nur leider geht es im Rahmen dieser Verhandlungen noch um mehr. Viel mehr. So laufen bei der DP AG nämlich zum 31. März beziehungsweise zum Jahresende 2019 wichtige Vereinbarungen aus. Dazu zählen neben dem Ausschluss der Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung auch der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungs- und Änderungskündigungen sowie ein wichtiger Teil des Tarifvertrags „Rationalisierungsschutz“. Angesichts der hierzulande rasant fortschreitenden Digitalisierung und den daher tendenziell weiter rückläufigen Briefsendungsmengen ist dies ein hochbrisantes Thema – nicht nur, aber gerade für Beschäftigte in der Briefproduktion bei der DP AG.


Post will Arbeitszeit in der Zustellung einheitlich regeln
Zum Schluss noch etwas. Das Unternehmen hat der DPVKOM unlängst mitgeteilt, dass es baldmöglichst eine tarifvertragliche – also dann bundesweit für alle Niederlassungen einheitliche – Regelung zur Arbeitszeit in der Zustellung anstrebt. Eine diesbezüglich für alle zufriedenstellende Regelung zu erzielen, dürfte zwar vor dem Hintergrund  unterschiedlicher Betriebsvereinbarungen in den Niederlassungen einerseits schwer werden. Andererseits eröffnet dies  unserer Gewerkschaft aber auch Chancen – im Interesse des Gesundheitserhalts der Beschäftigten –, „alte“ Weisheiten, wie beispielsweise mit dem Lebensalter ansteigende Zeitzuschläge für ältere Mitarbeiter oder auch für alle verbindliche Zeiten des Dienstanfangs und -endes, zu platzieren und durchzusetzen. Eine Arbeitsgruppe aus DPVKOM-Betriebsräten hat sich diesbezüglich ausgiebig Gedanken gemacht, so wie es sich für die Fachgewerkschaft bei der Post gehört. Wir werden unsere gewerkschaftlichen Standpunkte zu allen Verhandlungsthemen dem Arbeitgeber natürlich vorbringen. Mit großer Geschlossenheit werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen meistern, so viel ist sicher.