- Die DPVKOM klagt vor dem Arbeitsgericht für die Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten ehemaliger Delivery-Mitarbeiter bei der Deutschen Post AG.
Die ursprünglich für den morgigen Donnerstag, den 19. März, beim Arbeitsgericht Bonn anberaumte Verhandlung über die Musterklage zur Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Deutschen Post fällt aufgrund einer Coronavirus-Quarantäne eines Verfahrensbeteiligten aus. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Bei der Musterklage geht es darum, die bei der Deutschen Post noch vor Gründung der Delivery-Regionalgesellschaften erbrachten Beschäftigungszeiten der dann zu den Delivery-Regionalgesellschaften gewechselten Beschäftigten bei der zur Jahresmitte 2019 neu geregelten Einstufung im Entgelttarifvertrag grundsätzlich anzuerkennen. Bislang weigert sich der Arbeitgeber, entsprechende Vorbeschäftigungszeiten zu berücksichtigen. Ein Erfolg vor Gericht würde sich für Betroffene – je nach Länge der Vorbeschäftigung – durch ein deutliches Lohnplus positiv auswirken. Es geht hierbei schlichtweg um Respekt und ein Stück Gerechtigkeit.