Eigentum des Arbeitgebers beschädigt? Wohl dem, der DPVKOM-Mitglied ist!

Nachdem in den ersten Monaten der Corona-Pandemie mehr als 80 000 Mitarbeiter der Deutschen Telekom von zu Hause aus gearbeitet haben, zeichnet sich eine neue „Normalität“ im Unternehmen ab. Diese „Normalität“ sieht so aus, dass auch zukünftig vermehrt Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten beziehungsweise Mobile Work in immer mehr Betrieben zugelassen wird.

Doch was passiert, wenn im Homeoffice oder unterwegs aus Versehen zum Beispiel der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Laptop beschädigt wird? DPVKOM-Mitglieder haben in solchen Situationen keinen Grund zur Sorge, denn mit der im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Diensthaftpflichtversicherung genießen sie Schutz bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers.

Flyer Schutz im Homeoffice und bei Mobile Work