Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes muss zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten der Postnachfolgeunternehmen übertragen werden

  • Besoldung

Nach dem am Wochenende erzielten Tarifkompromiss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen fordert die DPVKOM, dass das Tarifergebnis auch auf die Bundesbeamten und damit die Beamten der Postnachfolgeunternehmen sowie Versorgungsempfänger übertragen wird.

Das Tarifergebnis sieht unter anderem vor:

  • Lineare Erhöhung ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.
  • Laufzeit der Vereinbarung 28 Monate bis 31. Dezember 2022

Aus Sicht der DPVKOM stellt dieser Kompromiss einen kleinen Erfolg für die Beschäftigten im Gesundheitswesen dar. Für die anderen Beschäftigten in systemrelevanten Berufen fällt die Lohnerhöhung zu gering aus.

Für die Bundesbeamten muss noch eine Corona-Sonderzahlung erfolgen!