Neues Faltblatt zum Thema Entlastungszeit

Im Rahmen der Ende September abgeschlossenen Lohnrunde bei der Deutschen Post AG (DP AG) wurde unter anderem eine Erweiterung des seit 2018 bestehenden Entlastungszeitsystems beschlossen. Demnach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin entscheiden, ob sie vereinbarte Tariflohnerhöhungen in zusätzliche Freistunden pro Jahr „umwandeln“ möchten.

Mit Wirkung ab 2021 steht nun ein neues Modell („162“) und mit Wirkung ab 2022 – ergänzend zu den vier bestehenden – ein weiteres neues Modell („202“) zur Verfügung. Aus diesem Grund hat die DPVKOM ihr Faltblatt zur Entlastungszeit aktualisiert.

Faltblatt Fragen und Antworten zur Entlastungszeit bei der Deutschen Post AG (pdf-Datei)