Freizeitunfall – was nun?

Neue Leistung ab 01. Januar 2017 für unsere Mitglieder

Für Mitglieder welche ab 01. Januar 2017 einen Freizeitunfall erleiden, können wie bisher bei stationärem Aufenthalt ein Krankenhaustagegeld von 10 Euro beantragen.
Dieses Krankenhaustagegeld verdoppelt sich für Mitglieder, wenn Sie mindestens 25 Jahre Mitglied sind, und Ruheständler auf 20 Euro.

Außerdem werden folgende finanzielle Leistungen gewährt, und zwar bis zu einer Höhe von:

  • 5.000 Euro bei Invalidität,
  • 2.500 Euro im Todesfall,
  • 7.500 Euro im Bereich RehaManagement,
  • 500 Euro Kurkostenhilfe/ Reha-Kostenbeteiligung,
  • 10.000 Euro für Bergungskosten sowie
  • 10.000 Euro für kosmetische Operationen.

Leistungen der DPVKOM Bayern lt. Satzung Anlage 3 gelten nur noch für die Abwickelung von Freizeitunfällen aus dem Jahr 2016.