- Die gesetzliche Regelung zum Engagierten Ruhestand wird wohl bis Ende 2024 verlängert.
Nachdem die DPVKOM zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion beim Finanzministerium eine Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis zum Jahr 2024 gefordert hatte, haben die Beamten der Postnachfolgeunternehmen nun seit dem 29. Oktober Klarheit. An diesem Tag hat der Bundestag in erster und zweiter Lesung die Verlängerung der entsprechenden Regelung beschlossen.
Die DPVKOM geht davon aus, dass der Bundesrat dem ebenfalls zustimmt und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr möglich ist, sodass die bis zum Ende dieses Jahres bestehende Regelung noch rechtzeitig verlängert wird.
Neben dem Bundesfreiwilligendienst (mindestens zwölf Monate) erfüllt auch eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit die Voraussetzungen, um die Regelung des Engagierten Ruhestands in Anspruch zu nehmen. Dabei sind innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1 000 Einsatzstunden bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung“ zu leisten. Als dritte Variante zur Inanspruchnahme des Engagierten Ruhestands gilt die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren.
Zukünftig auch Einsatz in Gesundheitsämtern möglich
Zukünftig soll auch ein Einsatz der Beamten der Postnachfolgeunternehmen bei der Geundheitsämtern zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen möglich sein. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT).
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