- Ab sofort können Beschäftigte der DTS von unterwegs aus arbeiten und ihre Work-Life-Balance – also die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben – deutlich verbessern.
Lange Zeit hat sich die DT Service GmbH mit dem Thema Mobile Work sehr schwergetan. In nur wenigen kleinen Bereichen wurden Pilotierungen durchgeführt, um Erfahrungen mit dieser Arbeitsform zu sammeln. Vor wenigen Wochen wurde nun mit dem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung „Mobile Working Operation DTS“ vereinbart. Die DPVKOM begrüßt diese Regelung sehr.
Damit können jetzt viele Beschäftigte nicht nur von unterwegs, sondern auch von zu Hause aus arbeiten und ihre Work-Life-Balance – also die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben – deutlich verbessern. Insbesondere die durch die Standortschließungen und -zusammenlegungen verursachten langen Anfahrtswege können jetzt häufiger vermieden werden. Neben den damit einhergehenden deutlichen Erleichterungen für die Beschäftigten, wird auch ein Beitrag für die Umwelt geleistet.
Führungskräfte sollen Mobile Work ermöglichen
Die nun getroffene Regelung sieht grundsätzlich das mobile Arbeiten vor, also die Arbeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte, nicht jedoch die Möglichkeit von Homeoffice. Die Führungskräfte sind aufgefordert, dass den Beschäftigten grundsätzlich Mobile Work ermöglicht wird. Dabei ist zu beachten, dass die soziale Bindung der Beschäftigen zum Betrieb und den dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass nicht an jedem Tag mobil gearbeitet werden kann, sondern dass es auch Tage gibt, an denen die Beschäftigten im Betrieb erscheinen müssen. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Mobile Work seit dem 1. August für alle Mitarbeiter bei der DT Service möglich. Sie ist freiwillig und darf sich nicht nachteilig für die Mitarbeiter auswirken. Auch nicht, wenn sie daran nicht teilnehmen wollen.
Bei Mobile Work wird die Arbeitszeit im Prinzip genauso berechnet, wie wenn der Beschäftigte im Büro arbeiten würde. Die entsprechenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gelten weiter. Den Mitarbeitern wird eine angemessene mobile IT-/TK-Ausstattung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Mit dieser ist es möglich, auch ortsungebunden außerhalb der ersten Tätigkeitsstelle und außerhalb betrieblich veranlasster Arbeitsorte zu arbeiten. Zur Standardausstattung gehören beim Arbeiten von zu Hause aus ein oder zwei Monitore, ein Notebook, ein Mobil- und Softphone (ein Computerprogramm, das Telefonie ermöglicht) sowie personalisierte Tastatur, Maus und Headset.
Zu beachten ist, dass für Arbeiten im Homeoffice die Arbeitsschutzbestimmungen und -gesetze gelten, für mobiles Arbeiten leider bisher nur eingeschränkt. Nach Auffasssung der DPVKOM müssen die Regelungen zum Arbeitsschutz, die für Arbeiten im Homeoffice gelten, auch für Mobiles Arbeiten angewandt werden, soweit dies technisch möglich ist.