Zahl der Kinderkrankentage wird verdoppelt!

Aufgrund der Corona-Pandemie können gesetzlich versicherte Eltern in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Das hat der Deutsche Bundestag gestern beschlossen. Alleinerziehende erhalten dann 40 Tage lang diese Lohnersatzleistung, statt wie bisher 20 Tage.

Die nunmehr verlängerte Regelung gilt auch, wenn Eltern wegen Schul- oder Kita-Schließungen für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.

Grundsätzlich gilt:

Ist das Kind krank, dürfen Eltern gemäß § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Hause bleiben und das Kind pflegen. Berufstätige bekommen für diese Zeit von der gesetzlichen Krankenkasse eine Lohnersatzleistung, wenn das kranke Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Dabei handelt es sich um circa 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Eltern können die Kinderkrankentage nun auch dann in Anspruch nehmen, wenn das Kind betreut werden muss, weil Schule oder Kita aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind. Ferner gilt das Angebot auch für Eltern, deren Kita grundsätzlich weiter geöffnet ist, die aber freiwillig der Bitte nachkommen, ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtung zu bringen.

So beantragen Sie das Kinderkrankengeld:

1. Schritt: Attest vom Kinderarzt holen

2. Schritt: Auf der Vorderseite der ärztlichen Bescheinigung stehen die Daten des Kindes und die Dauer der Erkrankung. Auf der Rückseite muss der Antragsteller die eigenen Daten eintragen: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer und Bankverbindung.

3. Schritt: Ankreuzen, dass man laut Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Gegebenenfalls, ob man alleinerziehend ist.

4. Schritt: Unterschreiben und an die Krankenkasse schicken. Der Arbeitgeber bekommt eine Kopie oder einen Durchschlag per Post oder E-Mail.

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