Musterklage zur Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten

DPVKOM legt Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln ein!

  • Die DPVKOM klagt vor dem Arbeitsgericht für die Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten ehemaliger Delivery-Mitarbeiter bei der Deutschen Post AG.

Die DPVKOM lässt hinsichtlich der Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften nicht locker. Nachdem das Arbeitsgericht Bonn Ende November die entsprechende Musterklage unserer Fachgewerkschaft zurückgewiesen hatte, legte die DPVKOM gegen diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung vor wenigen Tagen Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein.

So kämpft die DPVKOM weiterhin im Sinne der Beschäftigten für eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten, welche für Betroffene mit einem höheren Monatsentgelt einhergehen würde. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht steht noch nicht fest.