Neues Faltblatt der DPVKOM zur Entlastungszeit

Seit Abschluss der Tarifrunde im Frühjahr 2018 haben alle tariflich beschäftigten Arbeitnehmer bei der Deutschen Post AG mit Anspruch auf Monatsentgelt die Möglichkeit, sich zwischen Entgelterhöhung oder Entlastungszeit – also zusätzliche freie Stunden im Kalenderjahr – zu entscheiden. Wer Antrag auf Entlastungszeit stellt, bekommt die tariflich vereinbarten Lohnerhöhung(en) folgerichtig nicht. Dann gilt eine separate Lohntabelle.

Weitere Informationen zur Entlastungszeit und zu den unterschiedlichen Modellen können einem neuen Faltblatt der DPVKOM entnommen werden. Das Faltblatt kann hier heruntergeladen werden.