Coronavirus-Krise Beschäftigte können eine Entschädigung bei notwendiger Kinderbetreuung erhalten

Aufgrund der mit der Coronavirus-Krise einhergehenden Schließung von Schulen und Kitas haben zahlreiche Beschäftigte mittlerweile ein handfestes Betreuungsproblem. Viele Betriebe waren und sind nicht bereit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten den Lohn weiterzuzahlen, wenn diese die Kinderbetreuung selbst übernehmen müssen.

Mit dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung soll nun Beschäftigten in vergleichbaren Fällen geholfen werden. Hier können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Lohnersatzleistungen beantragen. Dazu zählt unter anderem auch eine Entschädigung bei Kinderbetreuung.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums unter dem folgenden Link:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html