Verordnungsentwurf noch in Ressortabstimmung

Deutsche Bank strebt Altersteilzeitregelung für aktive Beamte der ehemaligen Postbank an

Die Gewährung einer Altersteilzeit (ATZ) für einige Jahre vor dem Ruhestand stehende Beschäftigte war und ist für Firmen ein „sozialverträgliches“ Instrument, um Personal und damit auch Personalkosten zu reduzieren.

Insofern dürfte es kaum Jemanden verwundern, dass gerade die seit Jahren im hiesigen Privat- und Geschäftskundengeschäft organisatorisch orientierungslos wirkende sowie notorisch klamme Deutsche Bank AG innerhalb ihrer Belegschaft verstärkten Bedarf zur Anwendung dieses „Personalabbauinstruments“ sieht. Erst im Mai dieses Jahres war die erst 2018 gegründete Deutsche Bank Privat- und Firmenkundenbank AG – samt ihrer Marke Postbank – in der Muttergesellschaft Deutsche Bank AG aufgegangen.

Eine spezielle Altersteilzeitregelung für die noch immerhin knapp 4 500 im Unternehmen beschäftigten Beamten – wirkungsgleich der bereits seit Langem für Arbeitnehmer bestehenden – soll dabei helfen. Entsprechend hat die Deutsche Bank beim zuständigen Bundesfinanzministerium einen Verordnungsentwurf angestoßen, welcher sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass sich vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2021 noch Grundlegendes ändern wird.

Altersteilzeit möglich, wenn betriebliche Belange diese zulassen

So hat der Entwurf der „Deutsche-Bank-Beamtenaltersteilzeitverordnung“ (DBBATZV) den im Folgenden aufgeführten Inhalt:

  • Mit dem Antrag auf ATZ ist für aktive Beamte ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Höhe der Hälfte der bisherigen Wochendienstzeit von 38,5 Stunden verbunden. Diesem Antrag wird seitens des Unternehmens grundsätzlich entsprochen, falls nicht betriebliche Belange entgegenstehen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem Modell ist indes, dass der Antragstellende zu Beginn der ATZ das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren vorher drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt oder aus dienstlichem Interesse beurlaubt war. Außerdem muss der Antrag den Personalverantwortlichen zumindest drei Monate vor gewünschtem Beginn der ATZ und spätestens bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen.
  • Die maximale Dauer der ATZ beträgt acht Jahre und muss sich bis zum gesetzlichen Ruhestand erstrecken. Je nach Vereinbarung mit dem Unternehmen, kann die Dienstzeit entweder im Kontinuitätsmodell (gleichmäßige, dauerhafte Stundenreduzierung) oder auch im so genannten Blockmodell, wo sich an eine Beschäftigungsphase in Vollzeit eine Freistellungsphase anschließt, abgeleistet werden.
  • Beamte in ATZ erhalten von der Deutschen Bank über die gesamte Dauer – zusätzlich zu ihrer regulären Bruttobesoldung gemäß der verminderten Wochendienstzeit – einen nicht ruhegehaltsfähigen Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 35 Prozent eben dieser Bruttobesoldung. Zur Berechnung einbezogen werden hier das Grundgehalt, der Familienzuschlag, verschiedene Zulagen, vermögenswirksame Leistungen und das umgangssprachlich als Postbankzulage betitelte Leistungsentgelt (für aktive Beamte bei der Postbank Filialvertrieb AG).

DPVKOM begrüßt geplante Regelung

Die DPVKOM als Teil der Tarifgemeinschaft begrüßt, wenn die DBBATZV schnellstmöglich in Kraft tritt. Das gibt Interessenten die Möglichkeit zur Planung. Im Gegenzug können Kolleginnen und Kollegen, deren Arbeitsplatz von Streichung bedroht ist, hoffen, dass dieser erhalten bleibt.