Verlängerung der Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung ist fix!

Beamte der Deutschen Telekom haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beantragen. So wurde die Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (TelekomBAZTV) bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Durch die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue TelekomBAZTV bereits in Kraft getreten. Die DPVKOM begrüßt diese Regelung und hat das Gesetzgebungsverfahren durch den Verzicht auf eine formelle Anhörung beschleunigt.

Inwieweit bestimmte Bereiche innerhalb der Telekom von dieser Verlängerung ausgenommen werden, muss noch abgewartet werden. Dies richtet sich nach dem aktuellen Personalbedarf in den einzelnen Unternehmensbereichen.

Die wichtigsten Bedingungen der Altersteilzeit lauten dabei wie folgt:

  • Der Eintritt in die Altersteilzeit ist frühestens mit 55 und spätestens mit 61 Jahren möglich.
  • Die Altersteilzeit kann für mindestens zwei und höchstens acht Jahre im Blockmodell vereinbart werden. Das heißt, der Mitarbeiter arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiter in Vollzeit und muss in der zweiten Hälfte nicht mehr arbeiten.
  • Das Entgelt wird während der Altersteilzeit auf 83 Prozent der um die gewöhnlichen Abzüge verminderten fiktiven Regelversorgung vor der Altersteilzeit aufgestockt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass Mitarbeiter 83 Prozent ihres letzten Nettoentgelts erhalten.
  • Die Zeit in Altersteilzeit wird zu 9/10 als Dienstzeit gerechnet.
  • Ein Altersteilzeitvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis geschlossen werden.
  • Ein Wechsel von der Altersteilzeit in den engagierten Ruhestand ist nicht möglich.

Verlängerung des engagierten Ruhestands noch unklar
Nachdem das sogenannte Trägergesetz zur Verlängerung des engagierten Ruhestandes nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit noch nicht gilt, haben sich die DPVKOM und der dbb an das Finanzministerium mit der dringenden Bitte gewandt, die Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen möglichst bald und noch in diesem Jahr vorzunehmen.