Johannes Wicht kritisiert Altersdiskriminierung bei der Deutschen Telekom

Im Arbeitsleben haben Mitarbeiter häufig nicht das „richtige“ Alter. „Altersdiskriminierung“ findet sich bereits bei Berufsanfängern, die für zu jung erachtet und deshalb nicht eingestellt werden. Das Gleiche passiert älteren Mitarbeitern, denen keine Chance gewährt wird, weil der Arbeitgeber geringere Leistungsfähigkeit unterstellt.

Bundesweit verlassen viele Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig. Führungskräfte unterstützen willfährig seit Jahren diesen Kurs des Konzerns. Verschiedene Abbauprogramme sollen in diesem Zusammenhang den Betroffenen schmackhaft gemacht werden.

Älteren Mitarbeitern wird nachgesagt, sie seien oft weniger kompetent oder nicht bereit, sich weiterzuentwickeln. Diese Vorurteile beeinflussen ihre Chancen in Bezug auf Qualifikationsmaßnahmen, berufliche Entwicklung und Aufstiegschancen.

Studien zeigen, dass viele Mitarbeiter über 50 Jahre nicht nur hochmotiviert sind, sondern auch über immense Erfahrung verfügen, die für ein Unternehmen äußerst wertvoll sein kann.

Es wird Gebetsmühlenartig argumentiert, dass entsprechende Soft-Skills im Betrieb nicht vorhanden seien.

Deshalb werden ständig größere Arbeitspakete im Nearshoring nach Osteuropa verlagert. Gleiches findet auch im Offshoring mit Ziel Indien statt. Dort gibt es hochqualifizierte Arbeitskräfte zu Billiglöhnen in Massen.

Die Karrierechancen älterer Mitarbeiter werden aus den oben genannten Gründen zunehmend massiv eingeschränkt.

Viele Unternehmen bevorzugen grundsätzlich jüngere Bewerber, was zunehmend auch Einfluss auf die Weiterbildungssituation hat. Ältere Mitarbeiter fühlen sich somit häufig vom Zugang zu Weiterbildungen und damit zu Beförderungen ausgeschlossen.

All dies unterstreicht die Notwendigkeit, vehement gegen Altersdiskriminierung einzutreten.

In eigener Sache erlebte Wicht als Betriebsrat und Mitarbeiter im Zentralbetrieb Core, dass seine beantragte Dienstzeitverlängerung gnadenlos abgelehnt wurde. Auch eine Intervention des Konzernbetriebsrates durch die Kollegin Eva Strohmayer blieb in dieser Causa erfolglos. So sieht also die Realität aus, wenn es um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit geht.

Anlage: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

            AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz