Ex-Betriebsrat und Gewerkschafter Johannes Wicht appelliert an den Arbeitgeber, es grundsätzlich möglich zu machen, im Ausland, z.B. Italien, im Home Office bzw. „remote“ für die Deutsche Telekom zu arbeiten.
Wenn die Telekom ihren Mitarbeitern erlaubt, ihre Tätigkeiten ganz oder teilweise von zuhause aus zu verrichten, spricht man von Home-Office.
Gerade wenn das vom Ausland aus geschieht, ist mit dem Arbeitgeber zu klären, ob dies erlaubt ist und wie die Rahmenbedingungen aussehen würden. In diesen Fällen ist schriftlich festzuhalten, ob der Einsatz dauerhaft oder vorrübergehend erfolgen soll.
Ferner ist zu beachten, dass deutsches Sozialversicherungsrecht weiter gelten kann, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden: Z. B. wenn der Home‑Office‑Anteil im Ausland weniger als 50 % der Arbeitszeit beträgt. Es muss sichergestellt sein, dass der Zielort über schnelles und stabiles Internet verfügt, um die Aufgaben effizient erledigen zu können. Auch die Kommunikation mit dem Team sollte reibungslos funktionieren.
Eine weitere Möglichkeit wäre die sogenannte „Workation“, eine Kombination aus Arbeit und Urlaub. Viele Unternehmen unterstützen mittlerweile eine begrenzte Zeit, in der Mitarbeitende von einem Ferienort aus arbeiten. Ein Tapetenwechsel kann helfen, neue Ideen zu entwickeln und aus gewohnten Denkmustern auszubrechen. Neue Eindrücke und Umgebungen fördern zudem die Kreativität und Problemlösefähigkeit der Beschäftigten.
Johannes Wicht ist der Meinung, dass der Konzern seinen Beschäftigten diese Möglichkeit grundsätzlich eröffnen sollte, wenn es die betrieblichen Randbedingungen erlauben.